Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 13. September 2018 |
Teil II |
244. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel II |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Wien – folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel römisch eins, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 303 aus 2017,, wird aufgehoben.
Hofer