BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 3. August 2018

Teil römisch zwei

204. Kundmachung:

Aktualisierung des Verzeichnisses der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen

204. Kundmachung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen aktualisiert wird

Auf Grund des Paragraph 71, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz 3, der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2008,, zuletzt geändert durch die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2017,, wird kundgemacht:

  1. Ziffer eins
    Die Neufassung des Anhangs römisch vierzehn der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 09.03.2018 geregelt.
  2. Ziffer 2
    Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 7 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und der Mitteilung der Kommission 2018/C 092/01 vom 09.03.2018 ergibt.
  3. Ziffer 3
    Die Kundmachung vom 20.07.2017, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2017,, wird hiermit gegenstandslos.

Schramböck