Anlage

ZWEIJÄHRIGE FORSTFACHSCHULE

 

Unterrichtsgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

A.

Pflichtgegenstände

 

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Gesellschaft und Recht

 

2.1

Politische Bildung, Recht und Geschichte

römisch drei

3.

Sprache und Kommunikation

 

3.1

Deutsch1

(römisch eins)

3.2

Englisch

(römisch eins)

4.

Natur- und Formalwissenschaften

 

4.1

Naturwissenschaftliche Grundlagen2 3

römisch drei

4.2

Angewandte Mathematik1

römisch zwei

5.

Forstwirtschaft und Naturraummanagement

 

5.1

Waldökologie und Waldbau3

römisch eins

5.2

Forst- und Umweltschutz

römisch zwei

5.3

Jagd und Fischerei3

römisch zwei

5.4

Holzvermessung, Holzprodukte und Bioenergie3

römisch eins

5.5

Forst- und Arbeitstechnik

römisch eins

5.6

Vermessung und Forsteinrichtung3 4

römisch eins

5.7

Bauwesen und alpine Naturgefahren

römisch eins

5.8

Forstliches Praktikum

römisch fünf a

6.

Wirtschaft und Unternehmensführung

 

6.1

Wirtschaftsgeografie und Ländliche Entwicklung

römisch drei

6.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen3 5

(römisch eins)

7.

Bewegung und Sport

(römisch vier a)

B.

Alternative Pflichtgegenstände

 
 

Spezielle Forsttechnik

römisch vier b

 

Jagd- und Naturraummanagement

römisch vier b

 

Forstliche Dienstleistungen

römisch vier b

 

Waldaufseher/in – Behördliche Forstaufsicht

römisch vier b

D.

Freigegenstände

 
 

Jagdliches Schießpraktikum

römisch fünf a

 

Berufsbezogene Kommunikation

römisch zwei

 

Qualitätsmanagement

römisch zwei

 

Multifunktionale Waldbewirtschaftung

römisch zwei

E.

Unverbindliche Übungen

 
 

Jagdpraktikum

römisch fünf a

 

Fischereipraktikum

römisch fünf a

 

Wald- und Jagdpädagogik

römisch zwei

 

Jagdhornblasen

römisch fünf

F.

Förderunterricht 6

 
 

Deutsch

(römisch eins)

 

Englisch

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

(römisch zwei)

 

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

(römisch eins)

1  Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von einer Wochenstunde in der 1. oder 2. Klasse.

2  Biologie und Ökologie, Physik und Chemie.

3  Mit Übungen.

4  Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 2. Klasse.

5  Inklusive Übungsforstbetrieb.

6  Als Kurs für eine oder zwei Klassen – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres in der 1. und 2. Klasse. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.