BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. Juli 2018

Teil römisch zwei

180. Verordnung:

Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4

180. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Freigabe des Pannenstreifens auf einem Abschnitt der A 4 Ost Autobahn (Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4)

Aufgrund Paragraph 43, Absatz 3, Litera d, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Strecke, auf der das zeitweilige Befahren des Pannenstreifens erlaubt werden darf, wird der Abschnitt zwischen km 4,16 und km 7,43 der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 4 Ost Autobahn festgelegt.

Hofer