Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 5. Juli 2018 |
Teil II |
155. Verordnung: | Maskenbildner/Maskenbildnerin-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8,, 8a und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2017,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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– |
2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und der Auftraggeber des Lehrbetriebes |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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6. |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie Beachten von Sicherheitsdatenblättern beim Umgang mit Gefahrstoffen |
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7. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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8. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Auftraggebern, Akteuren und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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9. |
Kenntnis der Vorschriften zur Personal- und Betriebshygiene (Hygieneverordnung) und der Wichtigkeit von Hygiene-maßnahmen |
Anwenden der betriebsspezifischen Maßnahmen zur Personal- und Betriebshygiene (Hygieneverordnung) unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln |
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10. |
Berufsspezifische Kenntnis der Anatomie (Lehre vom Körperbau) von Mensch und Tier, Somatologie (Lehre vom menschlichen Körper) und der speziellen Histologie (Lehre von der Haut und vom Gewebe) sowie Atmung, Ernährung, Stoffwechsel und Physiologie |
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11. |
Kenntnis der Kultur- und Kunstgeschichte (im Hinblick auf historische und zeitgenössische Bezüge zu den Anforderungen der Produktion) |
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12. |
– |
Erstellen von kreativen Entwurfsskizzen und |
Entwickeln von Maskenkonzeptionen sowie Planen, Entwerfen und kreatives Gestalten von Masken unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Werkstoff nach eigenen Ideen oder nach künstlerischen Vorgaben einschließlich Abstimmen mit dem Auftraggeber |
13. |
– |
– |
Bewerten von Produktionsvorgaben hinsichtlich Umsetzbarkeit, Berechnen der Produktionskosten von Maskenkonzeptionen und Abstimmen mit anderen beteiligten Werkstätten |
14. |
Mitarbeiten beim Auswählen, Vorbereiten, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe |
Auswählen, Vorbereiten, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe |
– |
15. |
Kenntnis der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme und Farbpsychologie |
Mitarbeiten beim Abstimmen und Mischen von Farben sowie beim Abstimmen der Farbwirkung auf Licht- und Produktionsbedingungen |
Abstimmen und Mischen von Farben sowie Abstimmen der Farbwirkung auf Licht- und Produktionsbedingungen |
16. |
Kenntnis des Anfertigens von Perücken und Haarteilen sowie von Gesichts- und Körperbehaarungen und der dazu notwendigen Arbeitsschritte und Arbeitstechniken (wie Anfertigen von Arbeitsköpfen, Monturen, Auswählen der benötigten Haarqualität (Euro-, Export-, Tierhaar usw.), Präparieren von Haaren (wie Entwirren, Stumpf- und Längenziehen, Melieren usw.), Färben, Schneiden, Formen und Knüpfen von Perücken und Haarteilen, Bärten, Tressenperücken, -haarteilen und -zöpfen, Wimpern usw. aus Haar und haarfremden Werkstoffen |
– |
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17. |
Mitarbeiten beim Anfertigen von Perücken und Haarteilen sowie von Gesichts- und Körperbehaarungen geknüpft, tressiert oder aus der Hand geklebt aus Haar und haarfremden Werkstoffen |
Anfertigen von Perücken und Haarteilen sowie von Gesichts- und Körperbehaarungen geknüpft, tressiert oder aus der Hand geklebt aus Haar und haarfremden Werkstoffen |
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18. |
Kenntnis des Anfertigens von Arbeitsköpfen und Glatzen (Festlegen von Glatzenformen, Monturen, Vollglatzen, Teilglatzen) und der dazu notwendigen Arbeitsschritte und Arbeitstechniken |
Mitarbeiten beim Anfertigen von Glatzen, Teilglatzen und behaarten Glatzen mittels Knüpfen, Kleben und Stechen |
Anfertigen von Glatzen, Teilglatzen und behaarten Glatzen mittels Knüpfen, Kleben und Stechen |
19. |
Kenntnis des Anfertigens von Masken sowie von Gesichts- und Körperteilen (zB Prosthetics) und der dazu notwendigen Arbeitsschritte und Arbeitstechniken (wie zB Abformen, Modellieren unterschiedlicher Formen, Negativ- und Positivformen, Hohlformen (aus Hartgips, Polyester, Epoxiharz, Polyuretanharz, Silikon, anderen Kunststoffen usw.), Tiefziehen, Kaschieren, Laminieren, Ausgießen, Wattieren, Kleben, Nähen, Strukturieren, Bemalen, Airbrushen, Schminken) |
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20. |
– |
Mitarbeiten beim Anfertigen von starren (zB aus Gummimilch, Polyester, PU-Schaum) und flexiblen (zB aus Heißschaum, Kaltschaum, Silikon, Gelatine) Masken und Körperteilen in unterschiedlichen Verfahren und Formen (zB Hohlformverfahren) |
Anfertigen von starren (zB aus Gummimilch, Polyester, PU-Schaum) und flexiblen (zB aus Heißschaum, Kaltschaum, Silikon, Gelatine) Masken und Körperteilen in unterschiedlichen Verfahren und Formen (zB Hohlformverfahren) |
21. |
– |
Kenntnis des Anfertigens von Spezialeffekten, wie Hautveränderungen, Aktionsverletzungen, Deformationen, Tattoos usw. geschminkt, auf die Haut geformt oder aus vorgefertigten Teilen aufgeklebt |
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22. |
– |
Mitarbeiten beim Anfertigen von Spezialeffekten wie Hautveränderungen, Aktions-verletzungen, Deformationen, Tattoos usw. geschminkt, auf die Haut geformt oder aus vorgefertigten Teilen aufgeklebt |
Anfertigen von Spezial-effekten wie Hautver-änderungen, Aktions-verletzungen, Deformationen, Tattoos usw. geschminkt, auf die Haut geformt oder aus vorgefertigten Teilen aufgeklebt |
23. |
Kenntnis der Haut (Hauttypen, Hautfarben, Haut- und Nagelkrankheiten und Hautveränderungen, Hautverträglichkeit bei Allergien) sowie der Hautreinigung |
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– |
24. |
Kenntnis der Schminktechniken verschiedener Zeitepochen und Stilrichtungen |
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25. |
Anwenden verschiedener Schminktechniken einschließlich der dafür notwendigen Reinigung und Vorbereitung der Haut, insbesondere Setzen von Licht und Schatten unter Beachtung der Erfordernisse für Theater, Bühnen-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien |
Schminken von Fantasie- und Tiermasken sowie von plakativen Masken und Körperbemalungen (Bodypainting) |
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26. |
Grundkenntnisse von Kopfhaut und Haar sowie Kenntnis über Schneidetechniken und Gestaltungsmöglichkeiten (wie Fönen, Wickeln, Wellen, Papilottieren, Ondulieren, Schling- und Stecktechniken) von Frisuren für Theater, Bühnen-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien |
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27. |
– |
Mitarbeiten beim Schneiden und Gestalten von Frisuren aus Eigenhaar, mittels Haarteilen, Haarverlängerungen und Perücken für Frauen und Männer nach verschiedenen Zeitepochen, Stilrichtungen und nach Fantasie für Theater, Bühnen-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien |
Schneiden und Gestalten von Frisuren aus Eigenhaar, mittels Haarteilen, Haarverlängerungen und Perücken für Frauen und Männer nach verschiedenen Zeitepochen, Stilrichtungen und nach Fantasie für Theater, Bühnen-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien |
28 |
– |
– |
Umsetzen eines gesamtheitlichen Maskenbildes am Modell in unterschiedlichen Projekten unter Einbindung aller maskenrelevanten Anfertigungen (wie Schminke, Frisur, Haarersatz, Glatzen, Masken, Prosthetics, Spezialeffekten usw.) sowie Dokumentieren der Projekte in einer Präsentationsmappe |
29. |
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– |
Prüfen von Arbeitsergebnissen fertiger Maskenkonzepte wie zB gestalterische Qualität, Farbrichtigkeit sowie Nah- und Fernwirkung, Haltbarkeit, Funktionalität usw. |
30. |
– |
Mitarbeiten beim Erstellen von Produktionsschminkplänen sowie beim Dokumentieren des fertigen Maskenkonzeptes und dessen Ablaufs bzw. beim Erstellen von Bilddokumentationen für Anschlüsse bei Dreharbeiten von Hand oder rechner- gestützt |
Erstellen von Produktionsschminkplänen sowie Dokumentieren des fertigen Maskenkonzeptes und dessen Ablaufs bzw. Erstellen von Bilddokumentationen für Anschlüsse bei Dreharbeiten von Hand oder rechner-gestützt |
31. |
Grundkenntnisse der Anforderungen und Abläufe bei Foto-, Film- und Sendebetrieben im Medienbereich in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Arbeitsgruppen (Teamarbeit) sowie Mitarbeiten bei Proben und Vorstellungen im Veranstaltungsbereich |
Kenntnis der Anforderungen und Abläufe bei Foto-, Film- und Sendebetrieben im Medienbereich in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Arbeitsgruppen (Teamarbeit) sowie Betreuen von Proben und Vorstellungen im Veranstaltungsbereich |
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32. |
– |
Abnehmen, Instandhalten, Ausbessern und Reinigen von Masken-, Perücken und Haarteilen |
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33. |
Kenntnis der Funktionsweise und Aufgaben eines Fundus |
Entnehmen bzw. Rückführen der Masken-, Perücken- und Haarteile in das Funduslager |
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34. |
Kenntnis der englischen Fachausdrücke |
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35. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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36. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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37. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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38. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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39. |
Kenntnis der Unfallgefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
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40. |
Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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Die Praktische Prüfung hat an aufeinanderfolgenden Tagen stattzufinden.
Pos. |
Gegenstände (Die in Klammer angeführten Berufsbildpositionen beziehen sich auf das Berufsbild) |
Mindestanzahl der Lehreinheiten |
1. |
Material- und Maskenkunde Werk- und Hilfsstoffe, Gefahrstoffe, Lagerung, Hygiene, Anatomie, Kultur- und Kunstgeschichte, Farblehre, Farbmischungen, Gestaltungsskizzen, Berechnungen zur Gestaltung von Masken, Maskenkonzepte, Dokumentation, Produktionsschminkpläne, Proben- und Veranstaltungsbetreuung, Fundus usw. (Berufsbildpositionen 6, 7, 9 bis 15, 30, 31) |
80 |
2. |
Anfertigen von Masken Abdrucknehmen, Gestalten, Ledermasken, Modellieren von Masken-, Kopf-, Gesichts- und Körperteilen, Formenbau, Modellherstellung, Gießen und Schäumen usw. (Berufsbildpositionen 19 bis 20) |
200 |
3. |
Herstellen von Glatzen und Hautveränderungen Glatzen aus unterschiedlichen Materialien, Narben, Wunden, Verbrennungen, Deformationen usw. (Berufsbildpositionen 18, 21 bis 22) |
100 |
4. |
Haar- und Haarersatzarbeiten für Theater, Bühne-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien Kopfhaut und Haar, Haarpräparation, Haarbearbeitung, Perücken, Haarersatzteile, Bärte, Toupets, Herstellen von Frisuren, Kopfschmuck usw. (Berufsbildpositionen 16, 17, 26, 27) |
200 |
5. |
Schminken für Theater, Bühne-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien Haut, Schminktechniken einschließlich der dafür notwendigen Reinigung und Vorbereitung der Haut, Fantasiemasken, Tiermasken, Bodypainting usw. (Berufsbildpositionen 23 bis 25) |
100 |
6. |
Maskenerstellung Rollencharakter, Anlegen von Masken und Maskenteilen, Veränderungen mit plastischem Material, Aufsetzen von Glatzen, Perücken, Toupets, Haarteilen, Bärten usw. (Berufsbildpositionen 28 und 29) |
100 |
7. |
Instandhaltung Reparatur, Reinigung, Pflege von Ausstattungsteilen (Berufsbildpositionen 32, 33) |
20 |
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Maskenbildner/ Maskenbildnerin ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 30. Juni 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Maskenbildner/Maskenbildnerin in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten. Sofern bei der Erarbeitung eines Gutachtens keine Stimmeneinhelligkeit zustande kommt, ist gemäß Paragraph 31, Absatz 7, des Berufsausbildungsgesetzes vorzugehen.
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