BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 3. Juli 2018

Teil römisch zwei

145. Verordnung:

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

145. Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit während Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs dürfen

  1. Ziffer eins
    in der Zeit von 9. Juli 2018, 00.00 Uhr, bis 13. Juli 2018, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen vom Bundesland Tirol zur Bundesrepublik Deutschland sowie vom Bundesland Tirol mit Ausnahme des Bezirks Lienz zur Italienischen Republik jeweils im Verkehr zu Lande und zu Wasser und die Binnengrenzen im Verkehr in der Luft am Flughafen Innsbruck, und
  2. Ziffer 2
    in der Zeit von 17. September 2018, 00.00 Uhr, bis 21. September 2018, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen von den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich zur Bundesrepublik Deutschland sowie vom Bundesland Kärnten und vom Bezirk Lienz des Bundeslandes Tirol zur Italienischen Republik jeweils im Verkehr zu Lande und zu Wasser und die Binnengrenzen im Verkehr in der Luft am Flughafen Salzburg
nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 21. September 2018 außer Kraft.

Kickl