BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 18. Juni 2018

Teil römisch zwei

125. Verordnung:

Ingenieurgesetz-Durchführungsverordnung 2018 – IGDV 2018

125. Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der Durchführungsbestimmungen zum Ingenieurgesetz 2017 erlassen werden (Ingenieurgesetz-Durchführungsverordnung 2018 – IGDV 2018)

Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 2 und des Paragraph 9, Absatz eins und 3 des Ingenieurgesetzes 2017, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2017,, wird verordnet:

Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und berufsbildende höhere Schulen mit umweltbezogenem Ausbildungszweig

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, des Ingenieurgesetzes 2017, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2017,, sind die im Paragraph 11, Absatz eins, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1988,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2004, und in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016, angeführten Lehranstalten
    1. Ziffer eins
      Höheren Lehranstalten für Landwirtschaft,
    2. Ziffer 2
      Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau,
    3. Ziffer 3
      Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung,
    4. Ziffer 4
      Höhere Lehranstalt für Gartenbau,
    5. Ziffer 5
      Höhere Lehranstalt für Landtechnik,
    6. Ziffer 6
      Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft,
    7. Ziffer 7
      Höheren Lehranstalten für Landwirtschaft und Ernährung,
    8. Ziffer 8
      Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie,
    9. Ziffer 9
      Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement und
    10. Ziffer 10
      Sonderformen der in Ziffer eins bis 9 genannten Lehranstalten.
  2. Absatz 2,Berufsbildende höhere Schulen mit umweltbezogenem Ausbildungszweig im Sinne des Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, des Ingenieurgesetzes 2017 sind die
    1. Ziffer eins
      Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Umwelt und Wirtschaft und die
    2. Ziffer 2
      Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Wasser- und Kommunalwirtschaft.

Praxistätigkeiten

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Eine Tätigkeit ist als Praxistätigkeit auf land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Gebieten bzw. gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, Litera b,, Ziffer 2, Litera b, oder Ziffer 3, Litera b, des Ingenieurgesetzes 2017 anzurechnen, wenn das bis zur Reife- und Diplomprüfung erworbene Wissen angewandt und mit persönlichen Berufserfahrungen verknüpft wird.
  2. Absatz 2,Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens ist ein wesentlicher Teil des Anwendungs- und Berufsbereiches einer der in Paragraph eins, genannten Fachrichtungen durch nachstehend aufgelistete Praxistätigkeiten auf land- und forstwirtschaftlichem oder umweltbezogenem Gebiet nachzuweisen.

Arbeitsbereiche

Praxistätigkeiten

Forschung und Entwicklung

  • Strichaufzählung
    Selbständige Analyse komplexer Fragestellungen und von Aufträgen von Auftraggeber/innen und Kund/innen auf Grundlage umfassender fachrelevanter sowie erforderlicher interdisziplinärer Kenntnisse und Erfahrungen,
  • Strichaufzählung
    Verantwortliche Mitwirkung und Entwicklung von innovativen und marktgerechten Lösungen unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse aus der angewandten Forschung sowie unter Beachtung fachrelevanter Normen und Gesetze,
  • Strichaufzählung
    Überprüfung und Bewertung von Lösungsansätzen im Hinblick auf Realisierungsmöglichkeiten,
  • Strichaufzählung
    Abstimmung mit anderen Expertenteams über die Lösungsentwicklung,
  • Strichaufzählung
    Weitgehend selbständiges Auswählen von geeigneten Alternativen im Rahmen der Lösungsfindung bei Auftreten unvorhersehbarer Herausforderungen,
  • Strichaufzählung
    Selbständige Auswahl, Erstellung und entsprechende Einsetzung der für die Lösungsfindung erforderlichen Unterlagen und Dokumente (z. B. Checklisten),
  • Strichaufzählung
    Analyse von Fehlern im Entwicklungsprozess, Feststellen der dafür maßgeblichen Ursachen sowie Behebung der Fehler,
  • Strichaufzählung
    Eigenständige Erörterung von auftretenden Problemen mit Produzent/innen und Lieferant/innen sowie Erarbeiten von Lösungsansätzen und Lösungen,
  • Strichaufzählung
    Entwickeln und Testen prototypischer Lösungen,
  • Strichaufzählung
    Testen und Weiterentwickeln von Neuentwicklungen,
  • Strichaufzählung
    Planung, Durchführung und Überwachung von Simulationen und Versuchsreihen,
  • Strichaufzählung
    Auswerten von Versuchsreihen, Dokumentation der Versuchsergebnisse und Ableiten der sich daraus ergebenden Konsequenzen,
  • Strichaufzählung
    Aufbereiten der Forschungs- und Entwicklungsarbeit für die Produktion und Konstruktion, für den Marketing- und Verkaufsbereich und gegebenenfalls für Förderprojekte,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von neuen Analysemethoden und Verfahren,
  • Strichaufzählung
    Züchtung und Prüfung neuer Sorten, Klone, Affinitäten oder Resistenzen,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Datenbanken.

Produkt- und Systementwicklung; Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung von Vorgaben der Auftraggeber/innen und Kunden/Kundinnen, Prüfen der Vorgaben auf Machbarkeit unter Einhaltung bestehender Vorschriften und gegebenenfalls Darlegung von Alternativvorschlägen,
  • Strichaufzählung
    Durchführung produkt- bzw. konstruktionsrelevanter Entwürfe, Berechnungen und Simulationen,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Produkt-, Konstruktions- bzw. Softwareplänen und deren grafische Darstellung,
  • Strichaufzählung
    Auswahl geeigneter Materialien unter Berücksichtigung der geltenden Normen,
  • Strichaufzählung
    Durchführung produkt- bzw. konstruktionsrelevanter Prüfungen nach bestehenden Vorschriften bzw. gegebenenfalls deren interne oder externe Veranlassung,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Produktionsunterlagen, die alle für die Fertigung des Produkts notwendigen Material-, Bearbeitungs-, Maß- und Toleranz-Angaben sowie die erforderlichen Prüfmittel enthalten,
  • Strichaufzählung
    Abstimmung mit der Produktion für eine fertigungsgerechte Gestaltung,
  • Strichaufzählung
    Definieren funktioneller und technologischer sowie ästhetisch-künstlerischer und ergonomischer Anforderungen in Zusammenarbeit mit Produktgestalter/innen und Designer/innen und konstruktive Umsetzung.

Projekt- und Prozessmanagement

sowie Projektierung

  • Strichaufzählung
    Verantwortliche Mitwirkung bei der Festlegung eines Projektablaufes (Aufbau- und Ablauforganisation, Zeit- und Meilensteinpläne),
  • Strichaufzählung
    Kalkulation von Projekten, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Projektteams und anderer Fachexpert/innen,
  • Strichaufzählung
    Begleitplanung und Bauaufsicht in Bezug auf Infrastruktur, Revitalisierung, Ökologie, Gewässer und dgl.
  • Strichaufzählung
    Überwachung der Ausführung und des Fortschritts von Projekten (z. B. Einhaltung der Zeitvorgaben, Kontrolle der Meilensteine, etc.) und Veranlassung von Änderungen im Projektverlauf gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Projektteam,
  • Strichaufzählung
    Kommunikation mit Projektbeteiligten innerhalb und außerhalb des Betriebes,
  • Strichaufzählung
    fachliche Dokumentation des Projekts,
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Kostenkontrollen,
  • Strichaufzählung
    Überprüfung von Rechnungen von Produzent/innen und Lieferant/innen auf Übereinstimmung mit den Angeboten und gegebenenfalls deren Freigabe,
  • Strichaufzählung
    Bearbeitung von räumlichen Daten mittels geographischer Informationssysteme (GIS), computerunterstützter Konstruktions- (CAD) und Visualisierungsprogramme sowie Projektmanagementsoftware
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Betreuung von Homepages,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Durchführung von interdisziplinären Projekten im fachspezifischen Bereich im Rahmen der Diversifikation des ländlichen Raumes,
  • Strichaufzählung
    Planung und Ausführung lebensmittel- und biotechnologischer Prozess- und Anlagentechnik.

Materialwesen und Beschaffung

  • Strichaufzählung
    Analyse des regionalen, nationalen und internationalen Beschaffungsmarktes,
  • Strichaufzählung
    Planung und Ermittlung des Bedarfs an Ressourcen,
  • Strichaufzählung
    Einholung von Angeboten bei Lieferant/innen hinsichtlich Kriterien wie z. B. Preise, Qualität, Sortiment, Lieferfähigkeit, Vorgaben der Auftraggeber/innen und Kund/innen sowie interner Vorgaben,
  • Strichaufzählung
    Durchführung bzw. Beauftragung der fachspezifischen und kaufmännischen Wareneingangskontrolle,
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Kostenkontrollen und Eruierung von Einsparungspotenzialen,
  • Strichaufzählung
    Definition von Qualitätskriterien für den fachspezifischen Einkauf und deren Weiterentwicklung,
  • Strichaufzählung
    Überprüfung der fachspezifischen Lieferantenqualifizierung auf Basis von intern definierten Standards,
  • Strichaufzählung
    Erfassung und Beschreibung von Problemen im fachspezifischen Bereich bei Konflikten mit Lieferant/innen, sowie gegebenenfalls Unterbreitung von Vorschlägen bzw. Umsetzung betreffend Maßnahmen zur Problemlösung in Kooperation mit dem Projektteam und anderen Fachexpert/innen,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach dem Stand der Technik für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Arbeitsvorbereitung und Produktion

  • Strichaufzählung
    Simulation der Machbarkeit eines möglichen Auftrages und Sicherstellung der notwendigen Produktionsfaktoren, Ermittlung des Bedarfs an Ressourcen entsprechend der Auftragslage zum richtigen Zeitpunkt und in ausreichender Menge in Kooperation mit der entsprechenden Organisationseinheit,
  • Strichaufzählung
    Erstellung eines Produktionsplanes unter Berücksichtigung der Vorgabezeiten, Durchführung der Terminplanung der einzelnen Arbeitsvorgänge eines Produktionsauftrages,
  • Strichaufzählung
    Durchführung der Kapazitätsplanung und im Fall von Kapazitätsengpässen gegebenenfalls in Kooperation mit dem Projektteam und anderen Fachexpert/innen Einleitung entsprechender Ausgleichsmaßnamen, Vornahme einer kontinuierlichen Soll-Ist-Berechnung der Ressourcen, Ziehung entsprechender Schlüsse aus den Ergebnissen und Ableitung von Verbesserungen,
  • Strichaufzählung
    Überwachung des Produktionsablaufs,
  • Strichaufzählung
    korrigierender Eingriff bei Störungen im Produktionsablauf bzw. Vorschlagen von Ausweichstrategien,
  • Strichaufzählung
    laufende Aktualisierung bzw. Anpassung von Termin- und Kapazitätsplanung,
  • Strichaufzählung
    fachliche Dokumentation des Produktionsprozesses,
  • Strichaufzählung
    Erstellung statistischer Auswertungen und Reports zu abgeschlossenen Produktionsprozessen,
  • Strichaufzählung
    Fruchtfolgeplanung, Beurteilung von Pflanzenwachstum und Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichung von der Soll-Ist-Situation, Erarbeitung von Konzepten zum Pflanzenschutz und der Schädlingsbekämpfung sowie Überprüfung von deren Wirksamkeit,
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Fütterungs- und Zuchtkonzepten, Planung von Stalllayouts, Analyse des Gesundheitszustandes sowie der Leistungsmerkmale des Tierbestandes,
  • Strichaufzählung
    Planung von nachhaltigen Waldbewirtschaftungskonzepten, insbesondere unter Berücksichtigung von Erosion.

Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement (QUSM)

  • Strichaufzählung
    verantwortliche Mitwirkung an QUSM-Systemen und -Prozessen bzw. deren Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung,
  • Strichaufzählung
    Definieren von QUSM-Kriterien für unternehmerische Prozesse,
  • Strichaufzählung
    Überprüfen der Einhaltung von QUSM-Standards und gegebenenfalls Eruierung von Verbesserungspotenzialen,
  • Strichaufzählung
    Vorschlagen von Maßnahmen zur Beseitigung von QUSM- bzw. Produkt-Mängeln und interne und externe Koordination der Durchführung dieser Maßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Arbeits- und Verfahrensanweisungen innerhalb des QUSM-Systems,
  • Strichaufzählung
    Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) und Abstimmung dieser intern sowie extern mit den Beteiligten,
  • Strichaufzählung
    Dokumentation von Prüfergebnissen und daraus Ableitung von entsprechenden Rückschlüssen für den QUSM-Prozess,
  • Strichaufzählung
    Durchführung von QUSM-relevanten Gesprächen mit Lieferant/innen und Produzent/innen und Festlegung von Zielen, Errechnung von QUSM-Kennzahlen und daraus Ableitung entsprechender Schlüsse,
  • Strichaufzählung
    Koordination und Durchführung von Produkt- und Systemaudits.

Marketing und Verkauf

  • Strichaufzählung
    Zurverfügungstellung fachspezifischer Informationen über Produkte bzw. Dienstleistungen für Marketing und Verkauf,
  • Strichaufzählung
    Bewertung der Akzeptanz (z. B. Funktionalität) der eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen auf dem Markt in fachspezifischer Hinsicht sowie im Verhältnis zu anderen Produkten bzw. Dienstleistungen (Mitbewerberanalyse),
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Serviceanleitungen und Produktdatenblättern,
  • Strichaufzählung
    Beraten von Kunden über Produkte und fachspezifische Dienstleistungen,
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Problemstellungen bzw. Kundenwünschen, Erfassung dieser und Vorschlagen von Lösungen in Kooperation mit anderen unternehmerischen Abteilungen, gegebenenfalls in Form eines Pflichtenheftes,
  • Strichaufzählung
    Überprüfen der Machbarkeit von Kundenanfragen in fachspezifischer Hinsicht und interne Abklärung,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Angeboten und Preiskalkulationen entsprechend der Kundenwünsche sowie der internen Vorgaben unter Beachtung technischer und kaufmännischer Kriterien gegebenenfalls in Kooperation mit anderen internen Abteilungen,
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Vertragsprüfungen in fachspezifischer und gegebenenfalls auch in wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Strichaufzählung
    Durchführung sachlicher Rechnungsprüfungen,
  • Strichaufzählung
    Pflegen von Kundenbeziehungen und Teilnahme an Verkaufsaktivitäten (z. B. Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen etc.).

Service und Kundendienst

  • Strichaufzählung
    Vornahme bzw. Überwachung der Installation, Inbetriebnahme und Abnahme von Produkten, Anlagen und Dienstleistungen,
  • Strichaufzählung
    Erstellen von Prüf- und Wartungsplänen sowie Instandhaltungsanweisungen in Kooperation mit der Entwicklungs- und Konstruktionsabteilung sowie mit Lieferant/innen,
  • Strichaufzählung
    Koordination und Vorbereitung von Serviceeinsätzen,
  • Strichaufzählung
    Durchführung bzw. Überwachung komplexer Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Vornahme und Dokumentation von Fehleranalysen gegebenenfalls mit Hilfe von Diagnosetools,
  • Strichaufzählung
    Beratung von Kund/innen über Service- und Wartungserfordernisse sowie über Modernisierung, Aktualisieren und Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Produkte und Dienstleistungen,
  • Strichaufzählung
    Einschulung von Kund/innen auf Produkte und Dienstleistungen.

Inspektions- und Sachverständigentätigkeit

  • Strichaufzählung
    Verantwortliche Mitwirkung bei Inspektionen bei Lieferant/innen und Produzent/innen,
  • Strichaufzählung
    Ersterfassung von Bestand und Anlagen, Überprüfen der Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards,
  • Strichaufzählung
    nachvollziehbare Dokumentation von Inspektionen und Ableitung entsprechender Schlüsse daraus,
  • Strichaufzählung
    Mitwirkung bei der Evaluierung von fachspezifischen Problemstellungen,
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit an der Feststellung der Grundlagen von fachspezifischen Problemen, z. B. anhand der Durchführung von Untersuchungen, Messungen, Berechnungen, Besichtigungen,
  • Strichaufzählung
    Einbringung und Begründung fachspezifischer Lösungsvorschläge zur Problembehebung,
  • Strichaufzählung
    verantwortliche Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten.

Betriebswirtschaft und Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines mittel- und langfristigen Businessplans,
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Finanzierungskonzepten,
  • Strichaufzählung
    Ermittlung des Investitions- und Finanzbedarfs des Unternehmens, Einschätzen der finanziellen Ressourcen und Auswahl adäquater Finanzierungswege inklusive Förderungen,
  • Strichaufzählung
    Implementieren betrieblicher Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Ablaufprozesse,
  • Strichaufzählung
    Erstellen und Entwicklung eines Marketingplanes mit Fachexpert/innen sowie Einsetzen von Marketing- und PR-Instrumenten,
  • Strichaufzählung
    Planung des Personalbedarfs und Anwendung angemessener Methoden der Personalbeschaffung,
  • Strichaufzählung
    Führung von Mitarbeiter/innen und Förderung deren Entwicklung zu eigenständig agierenden Fachleuten in ihren Bereichen,
  • Strichaufzählung
    Durchführung betriebsspezifischer Kostenkalkulationen,
  • Strichaufzählung
    Ermittlung betrieblicher Kennzahlen und Einbeziehung dieser in unternehmerische Entscheidungen,
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Kostenkontrollen, Planung erforderlicher betrieblicher Maßnahmen sowie Minimieren der Auswirkungen möglicher Abweichungen,
  • Strichaufzählung
    Mitwirkung im Rahmen der digitalen Transformation von Unternehmensprozessen,
  • Strichaufzählung
    Schaffung eines Ausgleichs von Ökonomie und Ökologie in der Bewirtschaftung im Einklang mit den individuellen Betriebszielen,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte (insbesondere Nachhaltigkeit, Multifunktionalität, Wettbewerbsfähigkeit) sowie der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung.

Beratung und Consulting

  • Strichaufzählung
    Mitwirkung bei der Analyse von fachspezifischen Problemstellungen durch die selbstständige Beschaffung bzw. Ermittlung von Informationen,
  • Strichaufzählung
    Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, die der Erreichung des Projektzieles bzw. der Kundenvorgaben entsprechen, unter Einbeziehung von fachspezifischem und betriebswirtschaftlichem Wissen gegebenenfalls in Kooperation mit dem Projektteam,
  • Strichaufzählung
    Präsentation, Erläuterung dieser Lösungsmöglichkeiten für die Kund/innen sowie Aufzeigen der Auswirkungen,
  • Strichaufzählung
    Beratung und Unterstützung der Auftraggeber/innen und Kund/innen bei der Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere bei behördlichen Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Fachbeiträgen, Fachgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen im Auftrag von Projektwerbern oder im Auftrag von Behörden.

Lehr- und Vortragstätigkeit

  • Strichaufzählung
    Festlegung der Schulungsziele auf Basis einer Bedarfsanalyse,
  • Strichaufzählung
    Inhaltliche und methodische Planung der Schulung,
  • Strichaufzählung
    Erstellung zielgruppenadäquater Schulungsunterlagen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  • Strichaufzählung
    Vermittlung fachspezifischen Wissens und fachspezifischer Fertigkeiten,
  • Strichaufzählung
    Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Wissens- und Innovationsmanagement,
  • Strichaufzählung
    Kontrolle der Erreichung der Schulungsziele,
  • Strichaufzählung
    Geben und Einholung von Feedback an Lernende.

Zertifizierungstaxe

Paragraph 3,

Der Antragsteller/die Antragstellerin hat zur Deckung der Zertifizierungskosten eine Zertifizierungstaxe in Höhe eines Zehntels des Referenzbetrages gemäß Paragraph 3, Absatz 4, GehG 1956, auf jeweils den nächsthöheren Zehnerbetrag gerundet, zu entrichten. 50% der Zertifizierungstaxe sind zu gleichen Teilen als Funktionsentschädigungen gemäß Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 5, des Ingenieurgesetzes 2017 auf die beiden Mitglieder der Zertifizierungskommission aufzuteilen. 45% der Zertifizierungstaxe dienen der Deckung des Aufwandes der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik inklusive des Kostenersatzes gemäß Paragraph 4, 5% der Zertifizierungstaxe sind für Maßnahmen des übergeordneten Qualitätsmanagements rückzustellen. Die Einhebung der Zertifizierungstaxe, die Bezahlung der Funktionsentschädigungen und die Bildung der Rückstellungen für Maßnahmen des übergeordneten Qualitätsmanagements obliegen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik.

Kostenersatz

Paragraph 4,

Erwachsen den Fachexperten bzw. Fachexpertinnen auf Grund ihrer Tätigkeit Fahrtkosten, so sind diese gemäß Paragraph 7, Absatz 4, der Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1955,, von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik zu ersetzen. Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, insbesondere wegen der Fahrplangestaltung, unzumutbar ist oder durch die Benützung eines privaten Kraftfahrzeuges eine sonst erforderliche Übernachtung vermieden werden kann, sind den Fachexperten bzw. Fachexpertinnen anstelle der Kosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels die Kosten für die Benützung des privaten Kraftfahrzeuges unter Zugrundelegung der im Paragraph 10, Absatz 3, der Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1955,, vorgesehenen Entschädigungen zu ersetzen, wenn dies beansprucht wird.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Durchführungsbestimmungen zum Ingenieurgesetz 2006 erlassen werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2006,, außer Kraft. Auf Verfahren über Anträge auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ gemäß dem Ingenieurgesetz 2006, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2006,, die bis zum Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingelangt sind, ist die letztgenannte Verordnung jedoch weiterhin anzuwenden.

Köstinger