Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 5. Juni 2018 |
Teil römisch zwei |
113. Verordnung: | Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung |
Gemäß Paragraph 99, Absatz eins, Medizinproduktegesetz – MPG, Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2014,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verordnet:
„HIV-Tests zur Eigenanwendung“ sind In-vitro-Diagnostika zur Feststellung des HIV-Status, die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können.
Im Rahmen der Abgabe ist insbesondere über die möglichen Testergebnisse und deren Folgen, Bedeutung und Tragweite sowie über das diagnostische Fenster bei einem negativen Testergebnis aufzuklären.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.
Hartinger-Klein