Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. Juni 2018 |
Teil römisch drei |
85. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung |
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handelsförderung der Republik Malta und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich sind durch Notenwechsel vom 24. April 2018 und 4. Mai 2018 übereingekommen, den Anhang der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2010, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2015,, gemäß Artikel eins, Absatz 2, dahingehend zu ändern, dass der Dienstort Teheran (Iran) aus dem Anhang gestrichen wird.
Die Änderung des Anhangs tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.
Kurz