Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. Juni 2018 |
Teil römisch drei |
84. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 12 Ausschussbericht 50 Sitzung 15,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9929 Sitzung 878,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilung gemäß Abschnitt 46 Unterabschnitt (a) wurde am 18. Mai 2018 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Abschnitt 46 Unterabschnitt (a) mit 1. Juni 2018 in Kraft.
Kurz