BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 14. Mai 2018

Teil römisch drei

82. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

82. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Georgien am 10. April 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2017,) hinterlegt.

Kurz