Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 14. Mai 2018 |
Teil römisch drei |
82. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Georgien am 10. April 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2017,) hinterlegt.
Kurz