Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 23. April 2018 |
Teil III |
57. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 29. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2015,) hinterlegt.
Kurz