BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. April 2018

Teil römisch drei

40. Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 29 Ausschussbericht 109 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9180 Sitzung 829.)

40.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ziffer 2 Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

Die Notifikation nach Artikel 57, des Rahmenabkommens wurde am 20. Juni 2014 gemäß Artikel 56, beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Rahmenabkommen gemäß seinem Artikel 57, Absatz eins, mit 1. März 2018 in Kraft getreten.

Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 343 vom 22.12.2017 Seite 3, veröffentlicht.

Kurz