BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 22. März 2018

Teil römisch drei

34. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

34. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 29. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1997,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2017,) hinterlegt.

Kurz