Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 22. März 2018 |
Teil römisch drei |
34. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 29. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1997,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2017,) hinterlegt.
Kurz