Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 21. März 2018 |
Teil römisch drei |
28. Verordnung: | Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird verordnet:
Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 11. Oktober 2017, mit dem die Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2017,) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird.
Kurz