Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 16. März 2018 |
Teil römisch drei |
26. Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits samt Anhängen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 69 Ausschussbericht 163 Sitzung 28,, Bundesrat:, Ausschussbericht 7745 Sitzung 747,, ) |
Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.
Ziffer 2 Die arabische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, spanische, slowakische, slowenische, schwedische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]
Die in Artikel 30, Absatz 2, des Abkommens vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurde von Österreich am 13. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, mit 19. März 2018 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 386 vom 29.12.2006 Seite 57, veröffentlicht.
Kurz
1 Als Folge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und dieser nachgefolgt, übt seit diesem Zeitpunkt alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und nimmt alle ihre Verpflichtungen wahr. Daher sind Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ im Text des Abkommens gegebenenfalls als Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ zu lesen.