BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. März 2018

Teil römisch drei

23. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

23. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

Laut Mitteilung der Regierung der Französischen Republik als Depositär des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 242 aus 2013,) hat das Vereinigte Königreich am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Artikel 18, des Protokolls angebracht:

„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Artikel 18, vorgesehenen Privilegien.“

Einer weiteren Mitteilung des Depositärs zufolge hat Spanien am 20. September 2017 seine Beitrittsurkunde zum gegenständlichen Protokoll hinterlegt.

Kurz