Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 27. Dezember 2018 |
Teil römisch drei |
218. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Aserbaidschan am 12. Dezember 2018 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 110 aus 2018,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Juli 2019 wirksam.
Kurz