Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 27. Dezember 2018 |
Teil römisch drei |
215. Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Artikel 5, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 145 Ausschussbericht 320 Sitzung 45. Bundesrat:, Ausschussbericht 10035 Sitzung 885.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
The Republic of Austria ratified the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment on 29 July 1987 subject to a declaration to Article 5.
Following a review of this declaration, the Republic of Austria has decided to withdraw its declaration (paragraph 1) to Article 5 of the Convention.
Die Republik Österreich hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe1 am 29. Juli 1987 unter anderem mit einer Erklärung zu Artikel 5 ratifiziert.
Nach einer Überprüfung dieser Erklärung hat die Republik Österreich entschieden, ihre Erklärung (Absatz 1) zu Artikel 5 des Übereinkommens zurückzuziehen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 26. November 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Kurz
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 492/1987.