BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 27. Dezember 2018

Teil römisch drei

215. Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Artikel 5, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 145 Ausschussbericht 320 Sitzung 45. Bundesrat:, Ausschussbericht 10035 Sitzung 885.)

215.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Artikel 5, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Declaration

The Republic of Austria ratified the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment on 29 July 1987 subject to a declaration to Article 5.

Following a review of this declaration, the Republic of Austria has decided to withdraw its declaration (paragraph 1) to Article 5 of the Convention.

(Übersetzung)

Erklärung

Die Republik Österreich hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe1 am 29. Juli 1987 unter anderem mit einer Erklärung zu Artikel 5 ratifiziert.

Nach einer Überprüfung dieser Erklärung hat die Republik Österreich entschieden, ihre Erklärung (Absatz 1) zu Artikel 5 des Übereinkommens zurückzuziehen.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 26. November 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 492/1987.