Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 27. Dezember 2018 |
Teil römisch drei |
210. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa |
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2017, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2018,, wurde gemäß Artikel eins, Absatz 2, durch Notenwechsel vom 27. August und 24. Oktober 2018 dahingehend geändert, dass der Dienstort Teheran (Iran) mit Wirkung vom 1. Dezember 2018 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz