208. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Obsoleterklärung bzw. Beendigung von Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:
Österreich und Ungarn haben einvernehmlich festgestellt, dass die folgenden Übereinkommen als durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, beendet anzusehen sind:Österreich und Ungarn haben einvernehmlich festgestellt, dass die folgenden Übereinkommen als durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, beendet anzusehen sind:
Notenwechsel beinhaltend ein Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über Erleichterungen im Grenzverkehr, BGBl. Nr. 152/1923;Notenwechsel beinhaltend ein Übereinkommen zwischen Österreich und Ungarn über Erleichterungen im Grenzverkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1923,;
Notenwechsel zwischen Österreich und Ungarn betreffend ein Übereinkommen über die wechselseitige Unterstützung bei der Zollabfertigung, über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Zollzuwiderhandlungen und über die gegenseitige Rechtshilfe in Zollstrafsachen, BGBl. Nr. 152/1923;Notenwechsel zwischen Österreich und Ungarn betreffend ein Übereinkommen über die wechselseitige Unterstützung bei der Zollabfertigung, über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Zollzuwiderhandlungen und über die gegenseitige Rechtshilfe in Zollstrafsachen, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1923,;
Konvention betreffend den Wirkungskreis und die Geschäftsführung der technischen permanenten Gewässerkommission des ungarischen Donaubeckens, BGBl. Nr. 322/1924;Konvention betreffend den Wirkungskreis und die Geschäftsführung der technischen permanenten Gewässerkommission des ungarischen Donaubeckens, Bundesgesetzblatt Nr. 322 aus 1924,;
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn vom 1. Dezember 1924 betreffend den Nachrichtenaustausch über das Vorkommen übertragbarer Krankheiten in den Grenzgebieten, BGBl. Nr. 135/1925;Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn vom 1. Dezember 1924 betreffend den Nachrichtenaustausch über das Vorkommen übertragbarer Krankheiten in den Grenzgebieten, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1925,;
Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen, BGBl. Nr. 438/1925;Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Abgaben von Todes wegen, Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1925,;
Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern sowie über Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 437/1925;Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern sowie über Rechtshilfe in Abgabensachen, Bundesgesetzblatt Nr. 437 aus 1925,;
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn betreffend Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr, BGBl. Nr. 374/1926;Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn betreffend Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 374 aus 1926,;
Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 27/1930;Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1930,;
Vereinbarung zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Königreich Ungarn betreffend die Regelung des Schubverkehrs, BGBl. Nr. 242/1935.Vereinbarung zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Königreich Ungarn betreffend die Regelung des Schubverkehrs, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1935,.
Kurz