Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. Dezember 2018 |
Teil römisch drei |
202. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa |
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2017,, wurde gemäß Artikel eins, Absatz 2, wie folgt geändert:
Durch Notenwechsel vom 14. August und 19. Oktober 2018 wurde der Dienstort Caracas (Venezuela) mit Wirkung vom 1. August 2018 und durch Notenwechsel vom 19. Oktober und 2. November 2018 der Dienstort (Senegal) mit Wirkung vom 1. November 2018 aus dem Anhang gestrichen.
Kurz