BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 22. November 2018

Teil römisch drei

198. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

198. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Belgien am 31. Oktober 2018 die Kontaktdaten seiner nach Artikel 2, des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2017,) bestimmten zentralen Behörde wie folgt aktualisiert:

Service public fédéral Affaires étrangères

15, rue des Petits Carmes

B - 1000 Bruxelles

Kurz