Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 15. November 2018 |
Teil römisch drei |
191. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Bundesgesetzblatt Nr. 317 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2018,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Cabo Verde1 |
19. Juni 2018 |
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Mexiko |
28. Juni 2018 |
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Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Mexiko1 am 18. Oktober 2018 eine Erklärung nach Artikel 13, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 108].