Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 14. November 2018 |
Teil römisch drei |
184. Kundmachung: | Geltungsbereich des Ernährungshilfe-Übereinkommens |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. September 2018 den Rücktritt vom Ernährungshilfe-Übereinkommen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2018,) notifiziert.
Der Rücktritt wird gemäß Artikel 17, Absatz eins, des Übereinkommens mit 31. Dezember 2018 wirksam.
Kurz