BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. Oktober 2018

Teil römisch drei

169. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

169. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2018,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Bahamas1

31. Mai 2018

Gambia

28. September 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Afghanistan2 am 17. April 2018 seine anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 28, Absatz eins und Artikel 30, Absatz 2, des Übereinkommens erklärten Vorbehalte zu Artikel 20 und Artikel 30, Absatz eins, zurückgenommen.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9]

2  Kundgemacht in BGBl. Nr. 492/1987.