BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. Oktober 2018

Teil römisch drei

168. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

168. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Gambia am 28. September 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2017,) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande1 am 21. Dezember 2017 die Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Aruba nach Maßgabe von Erklärungen betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Artikel 31 und 32 des Übereinkommens erstreckt.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 104/2012.