BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 9. Oktober 2018

Teil römisch drei

167. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 6 Ausschussbericht 63 Sitzung 15. Bundesrat:, Ausschussbericht 9942 Sitzung 878.)

167.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, Absatz eins, mit 27. Oktober 2018 in Kraft.

Kurz