Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 9. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
166. Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 694 Ausschussbericht 714 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9443 Sitzung 844,, ) |
Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ziffer 2 Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, Ziffer 4, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
[Vereinbarung in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt diese Vereinbarung gemäß ihrem Artikel 11, mit 27. November 2018 in Kraft.
Die Vereinbarung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 207 vom 04.08.2015 Seite 17, veröffentlicht.
Kurz