Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 1. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
153. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung |
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2011, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2015,, wurde gemäß Artikel eins, Absatz 2, durch Notenwechsel vom 13. August und 10. September 2018 dahingehend geändert, dass der Dienstort Caracas (Venezuela) mit Wirkung vom 1. August 2018 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz