Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 1. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
146. Kundmachung: | Aufhebung des Übereinkommens (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes wurde das von der 8. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 5. Juni 1926 angenommene und von Österreich ratifizierte Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen (Kundmachung des Geltungsbereichs siehe Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1950,) anlässlich der 107. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz durch Beschluss vom 5. Juni 2018 aufgehoben.
Kurz