Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. September 2018 |
Teil römisch drei |
144. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung |
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2010, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2018,, wurde gemäß Artikel eins, Absatz 2, durch Notenwechsel vom 13.°und 20. August 2018 dahingehend geändert, dass der Dienstort Caracas (Venezuela) mit Wirkung vom 1. August 2018 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz