Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. September 2018 |
Teil römisch drei |
140. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei1 am 14. Mai 2018 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (BGB1. Nr. 82 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2011,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung zu Zypern abgegeben.
Österreich hat gegen die Erklärung der Türkei am 14. August 2018 eine Einwendung1 erhoben.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 87].