BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. August 2018

Teil römisch drei

137. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1253 Ausschussbericht 1264 Sitzung 148,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9651 Sitzung 859,, )

137.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 116, Absatz eins, des Abkommens wurde am 14. Dezember 2016 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 116, Absatz eins, mit 1. August 2018 in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 204 vom 31.07.2012 Seite 20, veröffentlicht.

Kurz