Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 6. Februar 2018 |
Teil römisch drei |
13. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption |
Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 272 aus 2013,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
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Côte d'Ivoire |
11. Juni 2015 |
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Ghana |
16. September 2016 |
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Haiti |
16. Dezember 2013 |
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Kirgisistan |
25. Juli 2016 |
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Kroatien |
5. Dezember 2013 |
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Sambia |
11. Juni 2015 |
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Serbien |
18. Dezember 2013 |
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Namibia |
21. September 2015 |
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Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben bzw. die zu benennenden Behörden wie folgt bekanntgegeben:
Ministerium für Nationale Verbundenheit, Familie, Frauen und Kinder (Ministry of National Solidarity, Family, Women and Children).
Die folgenden Behörden sind gemeinsam für die Ausstellung von in Artikel 23, Absatz eins, des Übereinkommens genannten Bescheinigungen verantwortlich, wenn eine Adoption in Côte d’Ivoire durchgeführt wird oder wenn eine ausländische Adoptionsentscheidung gemäß Artikel 27, Absatz 2, des Übereinkommens in Côte d’Ivoire umgewandelt wird:
- das Ministerium für Justiz, Menschenrechte und Bürgerrechte (Ministry of Justice, Human Rights and Civil Liberties); und
- das Ministerium für Nationale Verbundenheit, Familie, Frauen und Kinder (Ministry of National Solidarity, Family, Women and Children).
Department of Social Development
Post Office Box MB. 230
Accra, Ghana
Ministry of Gender, Children and Social Protection
P.O. Box M 186 Ministry
Accra, Ghana
Ministry of Social Affairs
Institute of Social Well Being and Research
1. Gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Übereinkommens erklärt die Regierung von Kirgisistan, dass die Zentrale Behörde zur Wahrnehmung der durch das Übereinkommen übertragenen Aufgaben das Ministerium für Arbeit und Soziale Entwicklung (Ministry of Labour and Social Development) ist.
2. Gemäß Artikel 23, Absatz 2, des Übereinkommens erklärt die Regierung von Kirgisistan, dass die kraft der Bestimmungen des Artikel 23, Absatz eins, zuständige Behörde für die Bescheinigung, dass Adoptionen gemäß dem Übereinkommen zustande gekommen sind, die staatliche Registrierservicestelle unter der Regierung der Kirgisischen Republik (State Registry Service) ist.
Gemäß Artikel 22, Absatz 4, des Übereinkommens erklärt die Republik Kroatien, dass Adoptionen von Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien haben, nur durchgeführt werden dürfen, wenn die Aufgaben der Zentralen Behörde des Aufnahmestaates in Übereinstimmung mit Artikel 22, Absatz eins, des Übereinkommens durchgeführt werden.
[…] Gemäß Artikel 25, des Übereinkommens erklärt die Republik Kroatien, dass sie nicht verpflichtet ist, Adoptionen aufgrund des Übereinkommens anzuerkennen, die aufgrund einer Vereinbarung unter Anwendung von Artikel 39, Absatz 2, des Übereinkommens zustande kamen, der die Republik Kroatien als Vertragspartei nicht angehört.
[…] Gemäß den Artikel 17, 21 und 28 des Übereinkommens erklärt die Republik Kroatien, dass nur das Kind, das gemäß einer endgültigen und vollstreckbaren Entscheidung der zuständigen Behörde der Republik Kroatien adoptiert wurde, das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien verlassen kann.
[…] Gemäß Artikel 34, des Übereinkommens erklärt die Republik Kroatien, dass allen mit dem Antrag übermittelten Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung in die kroatische Sprache, die mit dem Original übereinstimmt, beigefügt sein muss.
Ministry for Demography, Family, Youth and Social Policy
Trg Nevenke Topalusic 1
10 000 Zagreb
Republic of Croatia
Permanent Secretary of the Ministry of Community Development, Mother and Child Health
Registrar General
Address: Kundalila House, Dedan Kimathi Road, P.O. Box 32311, Lusaka 10101.
Ministry of Labour, Employment and Social Policy
Nemanjina 22-26
11000 Belgrade
Serbia
Erklärungen in Bezug auf Artikel 15, 16, 17, Litera a und Artikel 39, Absatz 2 :
1. Die Aufgaben der Zentralen Behörde gemäß Artikel 15, 16, 17, Litera a und 19 werden durch zugelassene Agenturen und bestimmten Sozialarbeitern durchgeführt;
2. Namibia erkennt Adoptionen nicht an, die aufgrund einer Vereinbarung unter Anwendung von Artikel 39, Absatz 2, zustande kam, wenn diese Vereinbarung von den Bestimmungen der Artikel 14 bis 21 abweicht.
Ministry of Gender Equality and Child Welfare
Commissioner of Child Welfare (Children's Courts)
Einer weiteren Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande zufolge hat Armenien am 1. August 2016 nachstehende Behörde gemäß Artikel 23, des Übereinkommens bekanntgegeben:
The Ministry of Justice of the Republic of Armenia, Vazgen Sargsyan 3/8, YEREVAN 0010, Republic of Armenia.
Ferner hat Rumänien am 22. Mai 2014 die gemäß Artikel 6, des Übereinkommens bestimmte Behörde wie folgt geändert:
The National Authority for Child Rights Protection and Adoption (N.A.C.R.P.A.).
Kurz