BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 5. Juli 2018

Teil römisch drei

109. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

109. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2016,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Estland1

22. November 2016

Norwegen1

13. Juni 2018

Tschechische Republik1

2. Mai 2016

Vereinigtes Königreich1

20. Juni 2018

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 201].