Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. Juli 2018 |
Teil römisch drei |
106. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2018,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Griechenland1 |
18. Juni 2018 |
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Island |
26. April 2018 |
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Kroatien1 |
12. Juni 2018 |
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Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta1 am 25. April 2018 den anlässlich der Unterzeichnung des Übereinkommens angebrachten und anlässlich dessen Ratifikation bestätigten Vorbehalt zu Artikel 59, zurückgenommen.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].