BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 4. Juli 2018

Teil römisch drei

106. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2018,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Griechenland1

18. Juni 2018

Island

26. April 2018

Kroatien1

12. Juni 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta1 am 25. April 2018 den anlässlich der Unterzeichnung des Übereinkommens angebrachten und anlässlich dessen Ratifikation bestätigten Vorbehalt zu Artikel 59, zurückgenommen.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].