BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 4. Juli 2018

Teil römisch drei

103. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

103. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2017,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Argentinien1

5. Juni 2018

Cabo Verde1

19. Juni 2018

Marokko1

29. Juni 2018

Philippinen1

28. März 2018

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185].