Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 27. Juni 2018 |
Teil römisch drei |
100. Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 8 Ausschussbericht 42 Sitzung 15. Bundesrat:, Ausschussbericht 9936 Sitzung 878.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Durchführungsübereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Durchführungsübereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Mai 2018 bei der Regierung von Ungarn hinterlegt; das Durchführungsübereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, für Österreich mit 1. Juli 2018 in Kraft.
Folgende weitere Staaten haben das Durchführungsübereinkommen ratifiziert:
Kroatien und Ungarn.
Kurz