BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 27. Juni 2018

Teil römisch drei

100. Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 8 Ausschussbericht 42 Sitzung 15. Bundesrat:, Ausschussbericht 9936 Sitzung 878.)

100.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Administratives und Technisches Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten

[Durchführungsübereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Durchführungsübereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Mai 2018 bei der Regierung von Ungarn hinterlegt; das Durchführungsübereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, für Österreich mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Folgende weitere Staaten haben das Durchführungsübereinkommen ratifiziert:

Kroatien und Ungarn.

Kurz