Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 14. Juli 2017 |
Teil römisch eins |
85. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2017 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1672 Ausschussbericht 1730 Sitzung 190,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 17 170 000 EUR.
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins und Paragraph 2, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Kern