Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 13. Jänner 2017 |
Teil römisch eins |
4. Bundesgesetz: | Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1250 Ausschussbericht 1389 Sitzung 157,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9713 Sitzung 863,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus nimmt der Bund das Eigentum lastenfrei an der Liegenschaft EZ 217 KG 40005 Braunau am Inn in Anspruch.
Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt hinsichtlich des Paragraph 3, Absatz 3, dem Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, im Übrigen dem Bundesminister für Inneres.
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.
Bures Kopf Hofer
Kern