BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 13. November 2017

Teil römisch eins

158. Bundesgesetz:

Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes

 

(NR:GP römisch 25 IA 2284/A Sitzung 199,, Bundesrat:, 9902 Ausschussbericht 9910 Sitzung 873,, )

158. Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontogesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2016,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu Paragraph 4, folgender Eintrag eingefügt:

„§ 4a

Entgeltansprüche unabhängiger Betreiber von Geldautomaten“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 4, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Eine Vereinbarung, nach welcher der Verbraucher ein Entgelt für einzelne Bargeldabhebungen von seinem Zahlungskonto an Geldautomaten mit einer vom kontoführenden Zahlungsdienstleister zum Zahlungskonto ausgegebenen Zahlungskarte zu zahlen hat, ist unwirksam, es sei denn der Zahlungsdienstleister beweist, dass die Vertragsbestimmung mit dem Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt worden ist.“

Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 4, wird folgender Paragraph 4 a, eingefügt:

„Entgeltansprüche unabhängiger Betreiber von Geldautomaten

Paragraph 4 a,

Der Zahlungsdienstleister hat den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien, die ein Dienstleister gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 15, ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht.“

Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 36, wird folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Die Paragraphen 4, Absatz 2 und 4 a in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2017, und die Änderung im Inhaltsverzeichnis treten mit 13. Jänner 2018 in Kraft.“

Van der Bellen

Kern