BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 9. Jänner 2017

Teil römisch zwei

9. Verordnung:

Änderung der Fernsprechentgeltzuschussverordnung

9. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fernsprechentgeltzuschussverordnung geändert wird.

Auf Grund des Paragraph 6, des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2000,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2015,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finan- zen verordnet:

Die Fernsprechentgeltzuschussverordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2001,, zuletzt geändert durch die Verord- nung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2011,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird in der Überschrift die Wortfolge „sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pau- schalbetrages“ angefügt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von

    € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu.“

Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 3, Absatz 2, wird folgender Absatz 3, eingefügt:

  1. Absatz 3,(3) Paragraph 2 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2017, tritt mit 1. September 2016 in Kraft.“

Leichtfried