BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 15. März 2017

Teil II

75. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren

75. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren, geändert wird

Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 2, des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 45 aus 2014,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2016,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 3, wird folgende Ziffer 3, angefügt:

  1. Ziffer 3
    Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg – Privatstiftung“

Novellierungsanordnung 2, Dem Text des Paragraph 4, wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und es wird folgender Absatz 2 angefügt:

  1. Absatz 2Paragraph 3, Ziffer 3, tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“

Mitterlehner