371. Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über den Aufbau und die inhaltliche Gestaltung des schriftlichen Prüfberichts des Qualitätssicherungsprüfers (APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung – APAB-QPBV)
Aufgrund des § 34 des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2017, wird verordnet:Aufgrund des Paragraph 34, des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes – APAG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2016,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,, wird verordnet:
§ 1.Paragraph eins,
Der schriftliche Prüfbericht hat sich am folgenden Aufbau zu orientieren und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
Auftrag und Auftragsgegenstand
Auftragserteilung und –durchführung
Angaben zum Qualitätssicherungsprüfer
Bestätigung der Unabhängigkeit gemäß § 30 APAGBestätigung der Unabhängigkeit gemäß Paragraph 30, APAG
Angaben zu dem/den Antragsteller(n) (Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaft(en) bzw. gemeinsamer Prüfungsbetrieb)
Planung der Qualitätssicherungsprüfung
Qualitätsumfeld sowie Feststellung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken
Risikobeurteilung und Planung der Qualitätssicherungsprüfung
Prüfung der Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes (internes Qualitätssicherungssystem)
Überblick über die Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes
Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit a APAGEinhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, APAG
4.2.1.4 Punkt 2 Punkt eins
Grundsätze der Honorarkalkulation
Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. b APAGAnnahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, APAG
4.4.1.4 Punkt 4 Punkt eins
Mitarbeiterentwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. c APAGMitarbeiterentwicklung gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera c, APAG
4.5.1.4 Punkt 5 Punkt eins
Gesamtplanung aller Aufträge gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. d APAGGesamtplanung aller Aufträge gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera d, APAG
4.6.1.4 Punkt 6 Punkt eins
Ausreichender Versicherungsschutz gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. e APAGAusreichender Versicherungsschutz gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera e, APAG
4.7.1.4 Punkt 7 Punkt eins
Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. f APAGUmgang mit Beschwerden und Vorwürfen gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera f, APAG
4.8.1.4 Punkt 8 Punkt eins
Einhaltung der kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. g APAG in Verbindung mit § 56 APAGEinhaltung der kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, Litera g, APAG in Verbindung mit Paragraph 56, APAG
4.9.1.4 Punkt 9 Punkt eins
Prüfung der Regelungen zur Auftragsabwicklung
Überblick über die Regelungen zur Auftragsabwicklung
Beurteilung der Angemessenheit
5.2.1.5 Punkt 2 Punkt eins
Organisation der Auftragsabwicklung und Anleitung des Auftragsteams sowie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. a bis c APAGOrganisation der Auftragsabwicklung und Anleitung des Auftragsteams sowie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera a bis c APAG
5.2.1.1.5 Punkt 2 Punkt eins Punkt eins
5.2.1.2.5 Punkt 2 Punkt eins Punkt 2
Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) und Auslagerung von Prüfungstätigkeiten gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. d APAGEinholung von fachlichem Rat (Konsultation) und Auslagerung von Prüfungstätigkeiten gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera d, APAG
5.2.2.1.5 Punkt 2 Punkt 2 Punkt eins
5.2.2.2.5 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 2
Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. e APAGLaufende Überwachung der Auftragsabwicklung gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera e, APAG
5.2.3.1.5 Punkt 2 Punkt 3 Punkt eins
5.2.3.2.5 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 2
Abschließende Durchsicht der Arbeitsergebnisse gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. f APAGAbschließende Durchsicht der Arbeitsergebnisse gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera f, APAG
5.2.4.1.5 Punkt 2 Punkt 4 Punkt eins
5.2.4.2.5 Punkt 2 Punkt 4 Punkt 2
Auftragsbegleitende Qualitätssicherung gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. g APAGAuftragsbegleitende Qualitätssicherung gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera g, APAG
5.2.5.1.5 Punkt 2 Punkt 5 Punkt eins
5.2.5.2.5 Punkt 2 Punkt 5 Punkt 2
Lösung von Meinungsverschiedenheiten gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. h APAGLösung von Meinungsverschiedenheiten gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera h, APAG
5.2.6.1.5 Punkt 2 Punkt 6 Punkt eins
5.2.6.2.5 Punkt 2 Punkt 6 Punkt 2
Ausgestaltung, Abschluss und Archivierung der Arbeitspapiere gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. i APAGAusgestaltung, Abschluss und Archivierung der Arbeitspapiere gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 2, Litera i, APAG
5.2.7.1.5 Punkt 2 Punkt 7 Punkt eins
5.2.7.2.5 Punkt 2 Punkt 7 Punkt 2
Beurteilung der Wirksamkeit
5.3.1.5 Punkt 3 Punkt eins
Feststellungen im Zusammenhang mit der Planung und Risikoeinschätzung
Feststellungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Prüfungsnachweisen
Feststellungen im Zusammenhang mit sonstigen verpflichtenden Prüfungshandlungen
Feststellungen im Zusammenhang mit der Darstellung des Abschlusses
Feststellungen im Zusammenhang mit der abschließenden Durchsicht der Auftragsergebnisse und dem Abschluss der Arbeitspapiere
Prüfung der Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (Interne Nachschau) gemäß § 23 Abs. 2 Z 3 APAGPrüfung der Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (Interne Nachschau) gemäß Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer 3, APAG
Überblick über die Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems
Sonstige Angaben
Einhaltung der Meldepflichten gemäß APAG
Hinweise auf möglicherweise verwirklichte Tatbestände gemäß § 41 Abs. 1 APAGHinweise auf möglicherweise verwirklichte Tatbestände gemäß Paragraph 41, Absatz eins, APAG
Prüfhemmnisse und deren Auswirkungen
Sonstige Anmerkungen und Hinweise des Qualitätssicherungsprüfers
Zusammenfassende Einschätzung
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz einsDer schriftliche Prüfbericht hat sich zweckmäßigerweise an dem auf der Internetseite der APAB veröffentlichten Musterprüfbericht zu orientieren.
(2)Absatz 2Feststellungen gemäß § 1 haben neben der Beschreibung des festgestellten Mangels jedenfalls die Angabe der übertretenen Norm (Gesetz oder berufsständische Regelungen), die Einstufung der Schwere des festgestellten Mangels und die Angabe der Ursachen zu enthalten. Bei den Kapiteln 4.2 bis 4.9, 5.2.1. bis 5.2.7. und 6. ist nach den Feststellungen eine Gesamteinstufung des jeweiligen funktionellen Bereiches vorzunehmen.Feststellungen gemäß Paragraph eins, haben neben der Beschreibung des festgestellten Mangels jedenfalls die Angabe der übertretenen Norm (Gesetz oder berufsständische Regelungen), die Einstufung der Schwere des festgestellten Mangels und die Angabe der Ursachen zu enthalten. Bei den Kapiteln 4.2 bis 4.9, 5.2.1. bis 5.2.7. und 6. ist nach den Feststellungen eine Gesamteinstufung des jeweiligen funktionellen Bereiches vorzunehmen.
(3)Absatz 3Unter dem Punkt Maßnahmenempfehlungen können, sofern erforderlich, Empfehlungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel angegeben werden.
§ 3.Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Die Verordnung gilt für Qualitätssicherungsprüfberichte für nach dem Inkrafttreten neu eingebrachte Anträge auf Bestellung eines Qualitätssicherungsprüfers.
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