349. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13) – AnaCredit-Begleitverordnung 2017
Auf Grund des § 44 Abs. 1 des Nationalbankgesetzes 1984 – NBG, BGBl. Nr. 50/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 150/2017, wird in Handhabung der Artikel 2 Abs. 3, Artikel 7 iVm Anhang II, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 13 Abs. 2, Artikel 16 Abs. 1 sowie Anhang III der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13) verordnet:Auf Grund des Paragraph 44, Absatz eins, des Nationalbankgesetzes 1984 – NBG, Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1984,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2017,, wird in Handhabung der Artikel 2 Absatz 3,, Artikel 7 in Verbindung mit Anhang römisch zwei, Artikel 9 Absatz 2,, Artikel 13 Absatz 2,, Artikel 16 Absatz eins, sowie Anhang römisch drei der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13) verordnet:
Abschnitt 1: Geltungsbereich
§ 1 BegriffsbestimmungenParagraph eins, Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen von Artikel 1 der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13) – im Folgenden: AnaCredit-Verordnung. Die Begriffe „Gegenpartei“ und „Meldepflichtiger“ der vorliegenden Verordnung entsprechen den Begriffen „Vertragspartner“ und „Berichtspflichtiger“ der AnaCredit-Verordnung.
§ 2 MeldepflichtigeParagraph 2, Meldepflichtige
Meldepflichtig gemäß dieser Verordnung sind die in Österreich gebietsansässigen Kreditinstitute gemäß Artikel 4 Abs. 1 Z 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 sowie in Österreich gebietsansässige ausländische Niederlassungen, die gemäß Artikel 3 der AnaCredit-Verordnung zum tatsächlichen Kreis der Meldepflichtigen zählen.Meldepflichtig gemäß dieser Verordnung sind die in Österreich gebietsansässigen Kreditinstitute gemäß Artikel 4 Absatz eins, Ziffer eins, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 sowie in Österreich gebietsansässige ausländische Niederlassungen, die gemäß Artikel 3 der AnaCredit-Verordnung zum tatsächlichen Kreis der Meldepflichtigen zählen.
Abschnitt 2: Gegenpartei-Stammdaten
§ 3 Entstehen der MeldepflichtParagraph 3, Entstehen der Meldepflicht
Eine Meldung der Gegenpartei-Stammdaten iSd Anhangs I Abschnitt 1 der Meldevorlage 1 der AnaCredit-Verordnung ist zu erstatten, sobald:Eine Meldung der Gegenpartei-Stammdaten iSd Anhangs römisch eins Abschnitt 1 der Meldevorlage 1 der AnaCredit-Verordnung ist zu erstatten, sobald:
(1)Absatz eins,eine institutionelle Einheit eines Rechtsträgers erstmals als Gegenpartei eines Instruments der AnaCredit-Verordnung auftritt und die Meldegrenze gemäß Artikel 5 der AnaCredit-Verordnung überschritten wird (Erstmeldung einer Gegenpartei) oder
(2)Absatz 2,eine Änderung von Stammdaten einer bereits gemeldeten Gegenpartei eintritt (Änderungsmeldung einer Gegenpartei).
§ 4 Festlegung des Wahlrechts zur Vorziehung der Meldepflicht für Gegenpartei-StammdatenParagraph 4, Festlegung des Wahlrechts zur Vorziehung der Meldepflicht für Gegenpartei-Stammdaten
Gestützt auf Artikel 2 Abs. 3 der AnaCredit-Verordnung haben Meldepflichtige ab 31. Dezember 2017 die Gegenpartei-Stammdaten gemäß Anhang I der AnaCredit-Verordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Anhang III der AnaCredit-Verordnung in der Stammdatenmeldung an die Oesterreichische Nationalbank laufend zu aktualisieren.Gestützt auf Artikel 2 Absatz 3, der AnaCredit-Verordnung haben Meldepflichtige ab 31. Dezember 2017 die Gegenpartei-Stammdaten gemäß Anhang römisch eins der AnaCredit-Verordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Anhang römisch drei der AnaCredit-Verordnung in der Stammdatenmeldung an die Oesterreichische Nationalbank laufend zu aktualisieren.
§ 5 Identnummern und nationale KennungParagraph 5, Identnummern und nationale Kennung
(1)Absatz eins,Vor der erstmaligen Meldung einer Gegenpartei haben die meldepflichtigen Institute bei der Oesterreichischen Nationalbank die Identnummer der Gegenpartei auf elektronischem Weg zu erfragen. Die Identnummernanfrage hat diejenigen Daten zu enthalten, die für die eindeutige Identifikation der Gegenpartei erforderlich sind.
(2)Absatz 2,Als nationale Kennung im Sinne von Artikel 9 Abs. 2 iVm Anhang I Punkt 1.2 der Meldevorlage 1 der AnaCredit-Verordnung sind die auf der Homepage der EZB veröffentlichten Kennungen für in Österreich gebietsansässige Gegenparteien zu verwenden. Für nicht in Österreich gebietsansässige Gegenparteien sind die jeweiligen, ebenfalls auf der Homepage der EZB veröffentlichten nationalen Kennungen zu verwenden.Als nationale Kennung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2, in Verbindung mit Anhang römisch eins Punkt 1.2 der Meldevorlage 1 der AnaCredit-Verordnung sind die auf der Homepage der EZB veröffentlichten Kennungen für in Österreich gebietsansässige Gegenparteien zu verwenden. Für nicht in Österreich gebietsansässige Gegenparteien sind die jeweiligen, ebenfalls auf der Homepage der EZB veröffentlichten nationalen Kennungen zu verwenden.
§ 6 Festlegung der eingeschränkten Meldepflichten zu Gegenpartei-StammdatenParagraph 6, Festlegung der eingeschränkten Meldepflichten zu Gegenpartei-Stammdaten
Die Stammdaten zu Gegenparteien, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß Anhang III der AnaCredit-Verordnung nicht zu melden sind, sind in Anlage 1 für die dort angeführten Rollen abhängig davon, ob die Gegenpartei in einem Berichtsmitgliedstaat ansässig ist, festgelegt.Die Stammdaten zu Gegenparteien, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß Anhang römisch drei der AnaCredit-Verordnung nicht zu melden sind, sind in Anlage 1 für die dort angeführten Rollen abhängig davon, ob die Gegenpartei in einem Berichtsmitgliedstaat ansässig ist, festgelegt.
Abschnitt 3: Meldefristen
§ 7 Festlegung der MeldefristenParagraph 7, Festlegung der Meldefristen
Gemäß Artikel 13 Abs. 2 der AnaCredit-Verordnung werden die Meldefristen wie folgt festgelegt:Gemäß Artikel 13 Absatz 2, der AnaCredit-Verordnung werden die Meldefristen wie folgt festgelegt:
(1)Absatz eins,Meldung von Gegenpartei-Stammdaten
Erstmeldungen und Änderungsmeldungen von Gegenpartei-Stammdaten haben bei Entstehen der Meldepflicht gem. § 3 Abs. 1 und 2 unverzüglich zu erfolgen.Erstmeldungen und Änderungsmeldungen von Gegenpartei-Stammdaten haben bei Entstehen der Meldepflicht gem. Paragraph 3, Absatz eins und 2 unverzüglich zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Meldung von Instrumentendaten, Daten zu Gegenpartei-Instrument und Daten empfangener Sicherheiten
Die Erstmeldung von Instrumentendaten, Daten zu Gegenpartei-Instrument und Daten empfangener Sicherheiten hat spätestens bis zum 16. Bankarbeitstag des auf den Meldestichtag folgenden Monats an die OeNB zu erfolgen. Eine Änderungsmeldung hat ebenfalls spätestens bis zum 16. Bankarbeitstag des auf den Meldestichtag, an oder vor dem die Änderung wirksam wurde, folgenden Monats an die OeNB zu erfolgen.
(3)Absatz 3,Monatliche Kreditdaten
Auf Grund der AnaCredit-Verordnung monatlich zu meldende Daten sind bis spätestens zum 16. Bankarbeitstag des auf den Meldestichtag folgenden Monats an die OeNB zu melden.
(4)Absatz 4,Vierteljährliche Kreditdaten
Auf Grund der AnaCredit-Verordnung vierteljährlich zu meldende Daten sind bis spätestens zum jeweils auf den Meldestichtag folgenden Quartalsmeldetermin an die Oesterreichische Nationalbank zu melden. Die Quartalsmeldetermine sind der 12. Mai, 11. August, 11. November und 11. Februar.
Abschnitt 4: Meldeerleichterungen und Ausnahmeregelungen
§ 8 Reduzierte statistische MeldepflichtenParagraph 8, Reduzierte statistische Meldepflichten
In Anlage 2 werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß Artikel 7 iVm Anhang II der AnaCredit-Verordnung diejenigen Attribute zu Kreditdaten bezeichnet, die unter den dort genannten Bedingungen nicht zu melden sind. Die von der Meldepflicht ausgenommenen Datenattribute betreffenIn Anlage 2 werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Anhang römisch zwei der AnaCredit-Verordnung diejenigen Attribute zu Kreditdaten bezeichnet, die unter den dort genannten Bedingungen nicht zu melden sind. Die von der Meldepflicht ausgenommenen Datenattribute betreffen
(1)Absatz eins,beobachtete Einheiten, die nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig sind;
(2)Absatz 2,vollständig ausgebuchte, verwaltete Instrumente;
(3)Absatz 3,Instrumente, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt.
§ 9 AusnahmeregelungParagraph 9, Ausnahmeregelung
Den in Anlage 4 angeführten Meldepflichtigen wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß Artikel 16 Abs. 1 der AnaCredit-Verordnung hinsichtlich der Meldung der in Anlage 3 angeführten Datenattribute eine befristete Ausnahme von der Meldepflicht bis einschließlich Meldestichtag 31. Dezember 2020 gewährt.Den in Anlage 4 angeführten Meldepflichtigen wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß Artikel 16 Absatz eins, der AnaCredit-Verordnung hinsichtlich der Meldung der in Anlage 3 angeführten Datenattribute eine befristete Ausnahme von der Meldepflicht bis einschließlich Meldestichtag 31. Dezember 2020 gewährt.
Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
§ 10 Meldetechnische BestimmungenParagraph 10, Meldetechnische Bestimmungen
Meldepflichtige sind verpflichtet, ihre Meldungen gemäß der AnaCredit-Verordnung und der gegenständlichen Verordnung in standardisierter Form mittels elektronischer Übermittlung an die Oesterreichische Nationalbank zu erstatten. Die Übermittlung muss bestimmten, von der Oesterreichischen Nationalbank auf ihrer Homepage bekannt gegebenen Mindestanforderungen entsprechen.
§ 11 InkrafttretenParagraph 11, Inkrafttreten
Die gegenständliche Verordnung tritt mit dem auf ihre Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Abweichend von § 7 hat die Erstmeldung einer Gegenpartei, bei der im Zeitraum von 31. Dezember 2017 bis 31. Jänner 2018 erstmals eine Meldepflicht gemäß § 3 Abs. 1 dieser Verordnung entsteht, bis 15. Februar 2018 zu erfolgen.Abweichend von Paragraph 7, hat die Erstmeldung einer Gegenpartei, bei der im Zeitraum von 31. Dezember 2017 bis 31. Jänner 2018 erstmals eine Meldepflicht gemäß Paragraph 3, Absatz eins, dieser Verordnung entsteht, bis 15. Februar 2018 zu erfolgen.
Novotny Ittner
Anlage 1 Stammdatenattribute zu Gegenparteien, die, sofern die Gegenpartei nachstehend angeführte Rolle einnimmt und in einem Berichtsmitgliedstaat ansässig ist, nicht zu melden sind:
Rolle der Gegenpartei
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Stammdatenattribut
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Schuldner ausschließlich vor dem 1. September 2018 entstandener Instrumente
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Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
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Sicherungsgeber
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Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
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Hauptverwaltung des Unternehmens
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Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
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Direkte Muttergesellschaft
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Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
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Oberste Muttergesellschaft
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Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
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Originator
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Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
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Servicer
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Anschrift-politischer Bezirk
Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
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Stammdatenattribute zu Gegenparteien, die, sofern die Gegenpartei nachstehend angeführte Rolle einnimmt und außerhalb eines Berichtsmitgliedstaats ansässig ist, nicht zu melden sind:
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Rolle der Gegenpartei
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Stammdatenattribut
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Schuldner mindestens eines am oder nach dem 1. September 2018 entstandenen Instruments
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Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
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Sicherungsgeber
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Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
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Anlage 2 Datenattribute, die unter der Bedingung, dass die beobachtete Einheit nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig ist, nicht zu melden sind:
Projektfinanzierungskredit
Datum des Vertragsabschlusses
Häufigkeit der Zinsanpassung
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
Nächster Zinsanpassungstermin
Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um vollständig ausgebuchte und verwaltete Instrumente handelt, nicht zu melden sind:
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf
Ausfallwahrscheinlichkeit
Ausfallstatus des Vertragspartners
Datum zum Ausfallstatus des Vertragspartners
Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um Instrumente handelt, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt, nicht zu melden sind:
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus
Ursprünglicher Wert der Sicherheit
Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit
Anlage 3 Datenattribute, für die den in Anlage 4 angeführten Meldepflichtigen eine befristete Ausnahme von der Meldepflicht bis einschließlich Meldestichtag 31. Dezember 2020 gewährt wird:
Häufigkeit der Zinsanpassung
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
Anfangsbetrag des Engagements
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf
Nächster Zinsanpassungstermin
Rückstände für das Instrument
Datum der Rückstände für das Instrument
Kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken
Kumulierte Rückflüsse seit dem Ausfall
Bankaufsichtliches Portfolio
Fälligkeitstag der Sicherheit
Art des Wertes der Sicherheit
Belegenheitsort der Immobiliensicherheit
Datum des Wertes der Sicherheit
Ansatz der Sicherheitenbewertung
Ursprünglicher Wert der Sicherheit
Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit
Vorrangige Ansprüche Dritter auf die Sicherheit
Anlage 4 Meldepflichtige, denen hinsichtlich der in Anlage 3 angeführten Datenattribute eine befristete Ausnahme von der Meldepflicht bis einschließlich Meldestichtag 31. Dezember 2020 gewährt wird:
Citibank Europe plc, Austria Branch
Die Zweite Wiener Vereins-Sparcasse
FIL Fondsbank GmbH Zweigniederlassung Wien
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Zweigniederlassung Wien
Macquarie Bank International Limited, Vienna Branch
PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Raiffeisen Bank Lurnfeld-Reißeck registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Absam eGen
Raiffeisenbank Achenkirch und Umgebung eGen
Raiffeisenbank Alberschwende registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Alpbach eGen
Raiffeisenbank Althofen - Guttaring, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Annaberg-Lungötz registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Apetlon eGen
Raiffeisenbank Arnoldstein, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Arzl im Pitztal und Imsterberg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Aspach-Wildenau eGen
Raiffeisenbank Auersthal-Bockfließ-Groß Schweinbarth eGen
Raiffeisenbank Bad Wimsbach-Neydharting eGen
Raiffeisenbank Bergheim eGen
Raiffeisenbank Bleiburg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Bramberg eGen
Raiffeisenbank Brandenberg eGen
Raiffeisenbank Breitenau eGen
Raiffeisenbank Brixen im Thale eGen
Raiffeisenbank Brückl-Eberstein-Klein St. Paul-Waisenberg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Buch, Gallzein und Strass registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Defereggental eGen
Raiffeisenbank Eben-Pertisau eGen
Raiffeisenbank Eberschwang eGen
Raiffeisenbank Edt-Lambach eGen
Raiffeisenbank Eugendorf-Plainfeld eGen
Raiffeisenbank Faistenau-Hintersee eGen
Raiffeisenbank Feldkirchen-Goldwörth eGen
Raiffeisenbank Finkenstein - Faaker See, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Frauenkirchen-Podersdorf am See eGen
Raiffeisenbank Freistadt Rust eGen
Raiffeisenbank Friesach-Metnitztal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Fulpmes-Telfes im Stubai eGen
Raiffeisenbank Fürnitz, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Gampern eGen
Raiffeisenbank Geretsberg eGen
RaiffeisenBank Going eGen
Raiffeisenbank Grafenstein-Magdalensberg und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Grein eGen
Raiffeisenbank Gross Gerungs eGen
Raiffeisenbank Groß St. Florian-Wettmannstätten eGen
Raiffeisenbank Großgmain eGen
Raiffeisenbank Großraming eGen
Raiffeisenbank Grünau - St. Konrad - Scharnstein eGen
Raiffeisenbank Gurktal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Halbenrain-Tieschen eGen
Raiffeisenbank Handenberg - St. Georgen a. F. eGen
Raiffeisenbank Heideboden eGen
Raiffeisenbank Helfenberg - St. Stefan a.W. eGen
Raiffeisenbank Hellmonsödt eGen
Raiffeisenbank Henndorf am Wallersee eGen
Raiffeisenbank Herzogenburg-Kapelln eGen
Raiffeisenbank Hinterstoder und Vorderstoder eGen
Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung eGen
Raiffeisenbank Hüttau-St. Martin-Niedernfritz registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Hüttenberg - Wieting, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Illmitz eGen
Raiffeisenbank Jenbach - Wiesing eGen
Raiffeisenbank Keutschach-Maria Wörth, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Kirchdorf Tirol registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Kollerschlag eGen
Raiffeisenbank Königsdorf eGen
Raiffeisenbank Kössen-Schwendt eGen
Raiffeisenbank Kreuzenstein eGen
Raiffeisenbank Krimml registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Kundl eGen
Raiffeisenbank Längenfeld eGen
Raiffeisenbank Langen-Thal registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Langkampfen eGen
Raiffeisenbank Launsdorf, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Lavamünd, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Liesertal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Liesingtal eGen
Raiffeisenbank Ligist-St.Johann eGen
Raiffeisenbank Lohnsburg eGen
Raiffeisenbank Lutzmannsburg - Frankenau eGen
Raiffeisenbank Maishofen eGen
Raiffeisenbank Maltatal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Maria Saal registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Maria Schmolln-St. Johann eGen
Raiffeisenbank Mariapfarr eGen
Raiffeisenbank Mariazellerland eGen
Raiffeisenbank Markt Hartmannsdorf eGen
Raiffeisenbank Markt Neukirchen eGen
Raiffeisenbank Mauterndorf-Tweng-Obertauern eGen
Raiffeisenbank Meggenhofen-Kematen eGen
Raiffeisenbank Metnitz und Umgebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Michaelbeuern eGen
Raiffeisenbank Michelhausen eGen
Raiffeisenbank Mittleres Mölltal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Mönchhof eGen
Raiffeisenbank Moosburg-Tigring, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Mooskirchen-Söding eGen
Raiffeisenbank Mörbisch am See eGen
Raiffeisenbank Münster eGen
Raiffeisenbank Nauders eGen
Raiffeisenbank Neckenmarkt eGen
Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen
Raiffeisenbank Neusiedlersee-Hügelland eGen
Raiffeisenbank Neustift im Stubai registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Niedernsill eGen
Raiffeisenbank Niederwaldkirchen eGen
Raiffeisenbank Nußdorf eGen
Raiffeisenbank Oberalm-Puch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Oberdrauburg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Oberes Mölltal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Oberes Triestingtal eGen
Raiffeisenbank Oberlechtal eGen
Raiffeisenbank Öblarn eGen
Raiffeisenbank Ohlsdorf eGen
Raiffeisenbank Ossiacher See, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Ottenschlag-Martinsberg eGen
Raiffeisenbank Ottnang-Wolfsegg eGen
Raiffeisenbank Pabneukirchen eGen
Raiffeisenbank Pamhagen eGen
Raiffeisenbank Piesendorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Piestingtal eGen
Raiffeisenbank Pöndorf - Frankenmarkt eGen
Raiffeisenbank Pramet eGen
Raiffeisenbank Purbach eGen
Raiffeisenbank Radenthein-Bad Kleinkirchheim registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Rauris-Bucheben registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Region Parndorf eGen
Raiffeisenbank Reichenau eGen
Raiffeisenbank Reichenau-Gnesau, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Reith im Alpbachtal eGen
Raiffeisenbank Ried in Tirol Fendels-Tösens und Umgebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Rosental, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Schwertberg eGen
Raiffeisenbank Seefeld-Hadres eGen
Raiffeisenbank Seewinkel-Hansag eGen
Raiffeisenbank Silz-Haiming und Umgebung eGen
Raiffeisenbank Sirnitz-Himmelberg-Deutsch-Griffen, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Söll - Scheffau registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank St. Agatha eGen
Raiffeisenbank St. Georgen a. d. Stiefing eGen
Raiffeisenbank St. Koloman registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank St. Martin i.M.-Kleinzell eGen
Raiffeisenbank St. Martin-Lofer-Weißbach eGen
Raiffeisenbank St. Paul im Lavanttal mit Zweiganstalten Maria Rojach und St. Georgen, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank St. Roman eGen
RaiffeisenBank St. Ulrich - Waidring eGen
Raiffeisenbank St.Florian am Inn eGen
Raiffeisenbank St.Georgen eGen
Raiffeisenbank St.Stefan-Kraubath eGen
Raiffeisenbank Stallhofen eGen
Raiffeisenbank Steinbach-Grünburg eGen
Raiffeisenbank Steirisches Salzkammergut eGen
Raiffeisenbank Steyregg eGen
Raiffeisenbank Straden eGen
Raiffeisenbank Tarsdorf eGen
Raiffeisenbank Taxenbach registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Thalgau eGen
Raiffeisenbank Thaur eGen
Raiffeisenbank Thermenland eGen
Raiffeisenbank Thiersee eGen
Raiffeisenbank Unken eGen
Raiffeisenbank Uttendorf eGen
Raiffeisenbank Vils und Umgebung eGen
Raiffeisenbank Vitis eGen
Raiffeisenbank Völkermarkt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Vorderes Oetztal registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Wald registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Waldzell eGen
Raiffeisenbank Wartberg an der Krems eGen
Raiffeisenbank Weiden am See eGen
Raiffeisenbank Wernberg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenbank Westendorf eGen
Raiffeisenbank Weyer eGen
Raiffeisenbank Windischgarsten eGen
Raiffeisen-Bezirksbank Spittal/Drau, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Blindenmarkt eGen
Raiffeisenkasse Dobersberg-Waldkirchen eGen
Raiffeisenkasse Ernstbrunn eGen
Raiffeisenkasse für Mutters, Natters und Kreith registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Großweikersdorf-Wiesendorf-Ruppersthal eGen
Raiffeisenkasse Günselsdorf eGen
Raiffeisenkasse Hallwang eGen
Raiffeisenkasse Hart eGen
Raiffeisenkasse Heiligeneich eGen
Raiffeisenkasse Kirchschlag in der Buckligen Welt eGen
Raiffeisenkasse Lienzer Talboden eGen
Raiffeisenkasse Mieders-Schönberg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Pottschach registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Rum-Innsbruck/Arzl eGen
Raiffeisenkasse Schlitters, Bruck und Straß registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Stumm, Stummerberg und Umgebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Villgratental registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Volders und Umgebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Weerberg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Werfen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Raiffeisenkasse Wiesmath-Hochwolkersdorf eGen
Raiffeisenkasse Ziersdorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Sparkasse Allgäu Hauptzweigstelle Riezlern
Svenska Handelsbanken AB Niederlassung WienSvenska Handelsbanken Ausschussbericht Niederlassung Wien
The Royal Bank of Scotland plc Filiale Wien
UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung Wien
Volksbank Bad Hall e.Gen.
Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG-Zweigniederlassung VR-Bank Salzburg
VR-Bank Braunau Zweigniederlassung der VR-Bank Rottal-Inn eG