Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 27. Oktober 2017 |
Teil II |
289. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Gleinalmtunnel 2017 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz – jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Leichtfried