Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 11. Oktober 2017 |
Teil römisch zwei |
272. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Pöchlarn römisch zwei |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Wien – jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn festgelegt:
Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Pöchlarn römisch eins, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2017,, wird aufgehoben.
Leichtfried