BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 22. September 2017

Teil II

261. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Donnersberg 2017-2018

261. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Tunnel Donnersberg (Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Donnersberg 2017-2018)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Wien für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 265,69 bis km 267,33 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Wien für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 266,86 bis km 265,69.

Paragraph 2,

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Leichtfried