BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 8. September 2017

Teil römisch zwei

245. Verordnung:

Großhandelsdatenverordnung – GHD-V

245. Verordnung des Vorstands der E-Control über die Melde-, Aufbewahrungs- und Übermittlungspflichten von Daten zu Energiegroßhandelsprodukten (Großhandelsdatenverordnung – GHD-V)

Auf Grund von

  1. Ziffer eins
    Paragraph 88, Absatz 4, Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2017,,
  2. Ziffer 2
    Paragraph 131, Absatz 3, Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.107 aus 2011, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2017,, und
  3. Ziffer 3
    Paragraphen 25 a, Absatz 2, und 24 Absatz eins, Ziffer 4, in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz eins, Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2017,, wird verordnet:

Gegenstand und Anwendungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit Artikel 7, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011, über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, Amtsblatt Nummer L 326 vom 08.12.2011 Seite 1, und legt die Meldepflichtigen, die Häufigkeit, den Umfang und das Format der Meldepflichten fest, die die Regulierungsbehörde zur Erfüllung ihrer durch Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 4, E-ControlG übertragenen Aufgaben benötigt.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung bestimmt jene Daten über Transaktionen von Strom- bzw. Erdgashändlern im Energiegroßhandel, welche für eine Dauer von fünf Jahren aufzubewahren und der E-Control, der Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Europäischen Kommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Bedarf jederzeit zur Verfügung zu stellen sind. Zusätzlich wird die Form, in der diese bei Bedarf zu übermitteln sind, bestimmt.

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
    1. Ziffer eins
      „Energiegroßhandelsprodukte“
      1. Litera a
        Verträge im Sinne von Artikel 2 Absatz 4, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011,, die Strom oder Erdgas betreffen insoweit deren Lieferort oder Transport in Österreich liegt oder liegen kann,
      2. Litera b
        Derivate im Sinne von Artikel 2 Absatz 4, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011,, die Strom oder Erdgas und deren Produktion, Transport, Handel oder Lieferung in Österreich betreffen,
    2. Ziffer 2
      „Regelreserveprodukte“ die vom Regelzonenführer für Zwecke der Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung im Sinne von Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 58, 62 und 67 ElWOG 2010 beschaffte positive und negative Regelleistung und -energie;
    3. Ziffer 3
      „Unique Market Participant Code“ einen der bei der Registrierung bei der Regulierungsbehörde nach Artikel 9, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011, verwendeten Kennzahlen zur eindeutigen Identifizierung des Marktteilnehmers
  2. Absatz 2,Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des ElWOG 2010 und des GWG 2011.
  3. Absatz 3,Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.

Meldepflichten

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Meldepflichtige gemäß Absatz 2 und 3 haben der Regulierungsbehörde die erforderlichen Daten gemäß dem Anhang zu melden.
  2. Absatz 2,Regelzonenführer haben die meldepflichtigen Daten zur Regelreserve (Tabelle 2) unter Berücksichtigung der technischen Abläufe unverzüglich zu melden.
  3. Absatz 3,Regelzonenführer und Bilanzgruppenkoordinator haben meldepflichtige Daten zu Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom (Tabelle 1) nach einem von der E-Control vorgegebenen zeitlichen Programm zu melden.
  4. Absatz 4,Der Betreiber des Virtuellen Handelspunktes hat am jeweils folgenden Gastag die finalen Allokationsdaten bestehend aus der Summe der Käufe und Verkäufe sowie die daraus resultierende Nettoposition für alle am virtuellen Handelspunkt tätigen Bilanzgruppenverantwortlichen an die E-Control zu melden.
  5. Absatz 5,Die erforderlichen Daten sind verschlüsselt unter Verwendung der von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Formate und Übermittlungswege zu übermitteln.
  6. Absatz 6,Die Meldepflichtigen haben sich bei der Übermittlung durch den bei der Registrierung gemäß Artikel 9, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011, erhaltenen ACER Registrierungscode oder einen durch den Meldepflichtigen übermittelten Unique Market Participant Code zu identifizieren.

Aufbewahrungspflichten

Paragraph 4,

Strom- und Erdgashändler haben für eine Dauer von fünf Jahren die folgenden Daten über Merkmale und Produktspezifikationen für jede finanzielle und physische Transaktion mit Energiegroßhandelsprodukten mit anderen Strom- bzw. Erdgashändlern sowie Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibern aufzubewahren:

  1. Ziffer eins
    Identität von Käufer und Verkäufer;
  2. Ziffer 2
    Energiebörse oder anderer Handelsplatz, an dem die Transaktion getätigt wurde;
  3. Ziffer 3
    Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion (Handelstag und -zeit);
  4. Ziffer 4
    Kontraktspezifikationen (Identifikation des dem Geschäft zugrunde liegenden Kontrakts durch Produktcode der Handelsplattform, bei Nichtvorliegen eines Produktcodes: Merkmale des Kontrakts);
  5. Ziffer 5
    Transaktionsspezifikationen (Kauf-/Verkauf-Indikator und Transaktionsreferenznummer);
  6. Ziffer 6
    Handelseigenschaft;
  7. Ziffer 7
    Transaktionspreis sowie gegebenenfalls Preisanpassungsklauseln, bei Gastransaktionen zusätzlich Speicher- und Ausgleichsenergiepreis (als Teil des Energiepreises);
  8. Ziffer 8
    Transaktionsmenge einschließlich Art der Mengenangabe;
  9. Ziffer 9
    Vertragsdauer;
  10. Ziffer 10
    Lieferort.

Übermittlungspflichten

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Strom- und Erdgashändler haben die gemäß Paragraph 4, aufbewahrten Daten auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der in Paragraph eins, Absatz 2, genannten Behörden an diese zu übermitteln.
  2. Absatz 2,Eine Übermittlung dieser verlangten Transaktionsdaten kann im Auftrag des Übermittlungspflichtigen auch durch eine Strom- oder Gasbörse, über deren Systeme die Geschäfte abgewickelt wurden, oder einen geeigneten Dritten erfolgen.
  3. Absatz 3,Alle Daten sind in elektronischer Form in der jeweils gesetzten, angemessenen Frist zu übermitteln oder direkt auf einer eingerichteten elektronischen Eingabeplattform einzugeben.
  4. Absatz 4,Die Übermittlungsfrist, die Formate sowie die Eingabeplattform werden in dem ausdrücklichen schriftlichen Verlangen auf Übermittlung der Transaktionsdaten bestimmt. Informationen über anzuwendende Formate bzw. Eingabeplattformen können auch im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Pflicht zur Aufbewahrung und Übermittlung von Transaktionsdaten im Energiegroßhandel durch Strom- und Gashändler (Energiegroßhandels-Transaktionsdaten-Aufbewahrungsverordnung – ETA-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2012,, sowie die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Meldepflichten zur Durchführung der Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene

(Energiegroßhandelsdatenverordnung – EGHD-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 2015,, treten mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft.

Urbantschitsch   Eigenbauer

Anhang

Einzelheiten zu meldender Daten
Tabelle 1

Meldepflichtige Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom

Feld Nr.

Feldinhalt

Beschreibung

   

Belegkopf des Fahrplans

  1. Ziffer eins

Dokumentenkennung

Eindeutige Kennung des Dokuments, für das die Zeitreihendaten übermittelt werden.

  1. Ziffer 2

Version des Dokuments

Version des übermittelten Dokuments. Ein Dokument kann mehrere Male übermittelt werden, wobei jede Übermittlung – beginnend mit 1 – schrittweise ansteigend als neue Version des Dokuments gekennzeichnet wird.

  1. Ziffer 3

Art des Dokuments

Code der übermittelten Dokumentenart.

  1. Ziffer 4

Art des Prozesses

Die Art des Prozesses auf welchen das Dokument verweist.

Mögliche Werte sind:

A01 – Day-Ahead Fahrplan

A02 – Intraday Fahrplan

etc.

anhängig davon, ob die Übermittlung in einer einzigen Übermittlung durchgeführt wird (Day-Ahead, Intraday am Ende des Tages) oder mittels mehrerer Übermittlungen die den Tag abdecken.

  1. Ziffer 5

Art der Fahrplan-Klassifizierung

Klassifizierung des Fahrplans nach Aggregation und Klassifizierungstyp.

  1. Ziffer 6

Identität des Absenders

Kennung der Partei, die das Dokument versandt hat und für dessen Inhalt verantwortlich ist (EIC-Code).

  1. Ziffer 7

Rolle des Absenders

Angabe der Rolle des Absenders (TSO, sonstige meldende Stelle).

  1. Ziffer 8

Identität des Empfängers

Kennung der Partei, die das Dokument erhält.

  1. Ziffer 9

Rolle des Empfängers

Angabe der Rolle des Empfängers.

  1. Ziffer 10

Datum und Uhrzeit der Erstellung

Datum und Uhrzeit der Übertragung der Fahrplandaten (ISO 8601).

  1. Ziffer 11

Fahrplan-Zeitraum

Anfangs- und Enddatum und –uhrzeit des Zeitintervalls welches vom Dokument, das den Fahrplan beinhaltet, umfasst wird.

  1. Ziffer 12

Bereich

Von dem Fahrplan-Dokument abgedeckter Bereich.

  1. Ziffer 13

Subjektpartei (falls anwendbar)

Die Partei die dem Fahrplan-Dokument unterliegt.

  1. Ziffer 14

Subjektrolle (falls anwendbar)

Angabe der Rolle des Subjekts.

  1. Ziffer 15

Abstimmung-Zeitraum (falls anwendbar)

Anfangs- und Enddatum und –zeit des Zeitraums welcher im Fahrplan abgestimmt wird.

   

Fahrplan-Zeitreihe

  1. Ziffer 16

Absender Zeitreihen-Identifikation

Vom Absender zu vergebende Bezeichnung der Zeitreihe.

Diese muss einmalig das gesamte Dokument sein und die Vermeidung einer Duplikation des Produkts, der Art des Geschäftes, der Aggregationsebene des angegebenen Objektes, des Liefergebiets, des Herkunftsgebiets, der Zählpunktbezeichnung, der importierenden Bilanzgruppe, der exportierenden Bilanzgruppe, der Art der Kapazitätsreservierung und der Identifikation der Kapazitätsreservierung garantieren.

  1. Ziffer 17

Absender Zeitreihen-Version

Die Zeitreihen-Version wird nur geändert, wenn sich eine Zeitreihe ändert.

Die Zeitreihen-Version muss die gleiche sein, wie die Version des Dokuments in welcher diese hinzugefügt oder geändert wurde. Wenn ein Dokument zurückgesandt wird, müssen alle Zeitreihen, unabhängig davon, ob diese geändert wurden oder nicht, noch einmal übermittelt werden. Im Falle der Löschung einer Zeitreihe, wird diese für alle Zeiträume mit Nullen ausgefüllt und zurückgesandt.

  1. Ziffer 18

Art des Geschäfts

Genauere Bezeichnung der Art des Geschäfts, für das ein Fahrplan abgegeben wird. z. B. Erzeugungsfahrplan, interner oder externer Handel

  1. Ziffer 19

Produkt

Identifizierung eines Energieproduktes wie Leistung, Energie, Blindleistung, Übertragungskapazität, etc. Mögliches Codes beinhalten z. B. (nicht abschließend):

8716867000016 – Wirkleistung

  1. Ziffer 20

Aggregationsebene des angegebenen Objekts

Identifikation der Aggregationsebene eines Fahrplans; z. B. Aggregation je Regelzone oder (virtueller) Zählpunkt (z. B. Übergabestelle).

  1. Ziffer 21

Liefergebiet (falls anwendbar)

Gebiet (Zone) in welches das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.

  1. Ziffer 22

Herkunftsgebiet (falls anwendbar)

Gebiet (Zone) aus welchem das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.

  1. Ziffer 23

Zählpunktbezeichnung (falls anwendbar)

Die Kennung des Ortes an dem ein oder mehrere Produkte gemessen werden.

  1. Ziffer 24

Importierende Bilanzgruppe (falls anwendbar)

Energie aufnehmende Bilanzgruppe.

  1. Ziffer 25

Exportierende Bilanzgruppe (falls anwendbar)

Energie abgebende Bilanzgruppe.

  1. Ziffer 26

Art der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar)

Bezeichnet wie eine bestimmte Kapazitätsreservierung ausgehandelt wurde; z. B. tägliche Auktion, wöchentliche Auktion.

  1. Ziffer 27

Identifikation der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar)

Verweis auf eine bestimmte Kapazitätsreservierung, die einem Fahrplan zugrunde liegt.

  1. Ziffer 28

Maßeinheit

Die Maßeinheit die zum Ausdruck der Menge in der Zeitreihe verwendet wird.

  1. Ziffer 29

Kurvenart (falls anwendbar)

Codierte Darstellung der beschriebenen Kurvenart.

   

Ursache (falls anwendbar) 

  1. Ziffer 30

Ursachencode (falls anwendbar)

Code zur Angabe, dass die Begründung für eine Änderung im Ursachentext, wörtlich erfolgt.

  1. Ziffer 31

Ursachentext (falls anwendbar)

Wörtliche Begründung einer Änderung.

   

 Zeitraum

  1. Ziffer 32

Zeitintervall

Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Zeitintervalls des betreffenden Zeitraums (ISO 8601).

  1. Ziffer 33

Auflösung

Auflösung, d. h. Anzahl der Zeiträume, in die sich das Zeitintervall gliedert (ISO 8601).

   

Intervall, Wiederholende Felder 

  1. Ziffer 34

Position

Relative Position eines Zeitraums innerhalb eines Zeitintervalls.

  1. Ziffer 35

Menge

Die geplante Menge des Produkts für die Position im Zeitintervall.

Tabelle 2
Meldepflichtige Einzelheiten im Zusammenhang mit Regelreserveprodukte Strom

A.           Ausschreibungen für die Vorhaltung von Regelleistung, alle Angebote

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. Ziffer eins

Ausschreibung

Bezeichnung der Ausschreibung.

Format: <Regelreservetyp>_JJJJ_KWXX_(Zusatz)

Werte Regelreservetyp:

PRL ...... Primärregelleistung

SRL ...... Sekundärregelleistung

TRL ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung

JJJJ ....... Jahr

KW ...... Kalenderwoche

römisch zwanzig ........ Nummer der Kalenderwoche

Zusatz: z. B. für Second Call, Last Call

  1. Ziffer 2

Zeitpunkt des Angebots

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 3

Angebotsnummer

Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.

  1. Ziffer 4

Regelreserveanbieter

Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.

  1. Ziffer 5

Produkt Alias

Bezeichnung des Regelreserveprodukts.

  1. Ziffer 6

Lieferzeitraum von

Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. Ziffer 7

Lieferzeitraum bis

Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. Ziffer 8

Stunden

Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).

  1. Ziffer 9

Leistung angeboten

Regelreserveleistung, die angeboten wird.

  1. Ziffer 10

Einheit von 9

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 11

Leistung akzeptiert

Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat.

  1. Ziffer 12

Einheit von 11

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 13

Leistungspreis

Preis für die Vorhaltung von Regelreserve.

  1. Ziffer 14

Einheit von 13

Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.

  1. Ziffer 15

Energiepreis

Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.

  1. Ziffer 16

Einheit von 15

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 17

Angebotswert

Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.

  1. Ziffer 18

Einheit von 17

Typischerweise Euro.

  1. Ziffer 19

Rang

Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für die Erteilung des Zuschlags.

  1. Ziffer 20

Produkt ID

Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).

  1. Ziffer 21

Kennzeichnung Blockgebote

Falls anwendbar.

B.           Ausschreibungen für Regelenergiegebote (Anpassung der Energiepreise von Sekundär- und Tertiärregelreservegeboten soweit vorgesehen, kurzfristige Ausschreibungen Tertiäregelenergiegebote), alle Angebote

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. Ziffer eins

Ausschreibung

Bezeichnung der Ausschreibung.

Format: <Regelreservetyp>_JJJJ_MM_DD

Werte Regelreservetyp:

SRL_DA ...... Sekundärregelleistung

TRL_DA ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung

JJJJ ....... Jahr

MM ...... Monat

römisch zwanzig ........ Tag

  1. Ziffer 2

Zeitpunkt des Angebots

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 3

Angebotsnummer

Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.

  1. Ziffer 4

Regelreserveanbieter

Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.

  1. Ziffer 5

Produkt Alias

Bezeichnung des Regelreserveprodukts.

  1. Ziffer 6

Lieferzeitraum von

Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. Ziffer 7

Lieferzeitraum bis

Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. Ziffer 8

Stunden

Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).

  1. Ziffer 9

Leistung angeboten

Regelreserveleistung, die angeboten wird.

  1. Ziffer 10

Einheit von 9

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 11

Leistung akzeptiert

Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).

  1. Ziffer 12

Einheit von 11

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 13

Leistungspreis

Preis für die Vorhaltung von Regelreserve (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).

  1. Ziffer 14

Einheit von 13

Euro/MW und Stunde der Vorhaltung.

  1. Ziffer 15

Energiepreis

Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.

  1. Ziffer 16

Einheit von 15

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 17

Angebotswert

Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.

  1. Ziffer 18

Einheit von 17

Typischerweise Euro.

  1. Ziffer 19

Angebotsnummer Leistungsangebot

Nur bei Anpassungen der Energiepreise. Verweis auf die Angebotsnummer des ursprünglichen Gebots. (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Marktet Makern kommen).

  1. Ziffer 20

Aktivierte Energie

Volumen tatsächlich aktivierter Regelreserve, das einem bestimmten Angebot zugeordnet ist.

  1. Ziffer 21

Einheit von 20

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 22

Rang

Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für Energieabrufe.

  1. Ziffer 23

Produkt ID

Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).

C.           Aktivierte Regelreserve (Zeitreihen im Viertelstundenraster)

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. Ziffer eins

Zeitstempel

Beginn der Viertelstunde.

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 2

SRL+ Menge

Volumen aktivierter Sekundärregelenergie (ohne Ausfallsreserve 24).

  1. Ziffer 3

Einheit von 2

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 4

SRL- Menge

Volumen aktivierter negativer Sekundärregelenergie.

  1. Ziffer 5

Einheit von 5

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 6

INC+ Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation.

Richtung: Import

  1. Ziffer 7

Einheit von 6

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 8

INC- Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation.

Richtung: Export

  1. Ziffer 9

Einheit von 8

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 10

Settlementpreis INC

Verrechnungspreis für 6 und 8.

  1. Ziffer 11

Einheit von 10

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 12

SRL+ Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 2 in einer Viertelstunde.

  1. Ziffer 13

Einheit von 12

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 14

SRL- Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 4 in einer Viertelstunde.

  1. Ziffer 15

Einheit von 14

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 16

TRL+ Menge

Volumen aktivierter positiver Tertiäregelenergie (beinhalte auch Mengen, die als Ausfallsreserve 26 zu verrechnen sind).

  1. Ziffer 17

Einheit von 16

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 18

TRL- Menge

Volumen aktivierter negativer Tertiärregelenergie.

  1. Ziffer 19

Einheit von 18

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 20

TRL+ Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 16 in einer Viertelstunde.

  1. Ziffer 21

Einheit von 20

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 22

TRL- Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 18 in einer Viertelstunde.

  1. Ziffer 23

Einheit von 22

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 24

ARE Menge

Volumen aktivierter Ausfallsreserve, die von 20 abzuziehen und 2 zuzuschlagen ist.

  1. Ziffer 25

Einheit von 24

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 26

ARE Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 24 in einer Viertelstunde.

  1. Ziffer 27

Einheit von 26

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 28

UA Menge

Volumen Rücklieferung für ungewollten Austausch.

  1. Ziffer 29

Einheit von 28

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 30

UA Durchschnittspreis

Preis Rücklieferung für ungewollten Austausch (EXAA Börsenpreis).

  1. Ziffer 31

Einheit von 30

Typischerweise Euro/MWh.

  1. Ziffer 32

IGCC+ Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation.

Richtung: Import

  1. Ziffer 33

Einheit von 32

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 34

IGCC- Menge

Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation.

Richtung: Export

  1. Ziffer 35

Einheit von 34

Typischerweise MWh.

  1. Ziffer 36

Settlementpreis IGCC

Verrechnungspreis für 32 und 34.

  1. Ziffer 37

Einheit von 36

Typischerweise Euro/MWh.

D.           Informationen über die Ausschreibungen und deren Ergebnisse

Feld Nr.

Feld

Beschreibung

  1. Ziffer eins

Ausschreibung

Siehe oben Tabellen A und B, Feld 1.

  1. Ziffer 2

Regelreservetyp

Werte Regelreservetyp:

PCR ...... Primärregelleistung

SCR ...... Sekundärregelleistung

TCR ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung

SCE…….Sekundärregelenergie

TCE……Ausfallsreserve- und Tertiärregelenergie

  1. Ziffer 3

Subtyp

Werte:

First Call

Second Call

Last Call

Emergency Call

Intraday Emergency Call

  1. Ziffer 4

Geplante Öffnung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 5

Geplante Schließung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 6

Lieferung von

Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. Ziffer 7

Lieferung bis

Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts.

Format: dd.mm.yyyy

  1. Ziffer 8

Veröffentlichungsdatum

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 9

Ausschreibungseröffnung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 10

Ausschreibungsschließung

Format: dd.mm.yyyy hh:mm

  1. Ziffer 11

Produkt Alias

Bezeichnung des Regelreserveprodukts.

  1. Ziffer 12

Stunden

Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).

  1. Ziffer 13

Ausgeschriebene Menge

Regelreserveleistung, die in der Ausschreibung beschafft werden soll.

  1. Ziffer 14

Einheit von 13

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 15

Angebotene Menge

Summe der angebotenen Regelreserveleistungen.

  1. Ziffer 16

Einheit von 15

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 17

Akzeptierte Menge

Summe der angebotenen Regelreserveleistungen, die einen Zuschlag erhalten haben.

  1. Ziffer 18

Einheit von 17

Typischerweise MW.

  1. Ziffer 19

Durchschnittspreis

Mengengewichteter Durchschnittspreis für ein Regelreserveprodukt.

  1. Ziffer 20

Einheit von 19

Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.

  1. Ziffer 21

Teilnehmer

Anzahl der Anbieter, die an der Ausschreibung teilnehmen.

  1. Ziffer 22

Teilnehmer mit Zuschlag

Anzahl der Anbieter mit bezuschlagten Angeboten.